Auszug - Geschwindigkeitsanzeigen in der Ortslage Kayna und Zettweil - an der L 194 - hier: Mittelverwendung für die Ortschaft Kayna entsprechend des Gebietsänderungsvertrages (§ 13 Abs. 3)
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna | |||
TOP: | Ö 10 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Kayna | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Mi, 02.11.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 22:25 | ||
Raum: | Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna | ||
Ort: | Kayna | ||
Gemäß Gebietsänderungsvertrag stehen der Ortschaft Kayna 50% der Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken zu, die in der Ortschaft und in ihren Ortschaftsteilen für kommunale Zwecke eingesetzt werden können.
Die Ortsbürgermeisterin regt an, diese Mittel für Geschwindigkeitstafeln und einen stationären Blitzer zu verwenden.
Die Ortschaftsräte sind mehrheitlich der Meinung, dass eine solche Notwendigkeit derzeit nicht bestehe, in der Zukunft jedoch zu überlegen sei.