Auszug - Allgemeine Anfragen
Sitzung des Hauptausschusses | |||
TOP: | Ö 8 | ||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Do, 15.12.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 18:35 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Frau Späte:
1. Anfrage zu den Parkplätzen Klinkerhallen – Sachstand?
2. Anfrage zu Finanzierung – Konzept Museum (Fahrstuhlanbau etc.) im Wettbewerbsbeitrag „Auf dem Wege zur barrierefreien Kommune“?
Zu 2. – Herr Dr. Kunze:
Es sind freie Mittel, aber das Konzept insgesamt ist prämiert worden. Wir sind die Verpflichtung eingegangen in Jahresscheiben die weiteren Inhalte des Konzeptes mit zumzusetzen. Insgesamt umfasst das Preisgeld ca. 700.000 € Gesamtumfang. Wir müssen mindestens für 620.000 € Teile des Konzeptes umsetzen, weil die Geldquelle beim Land die HH-Stelle Städtebaulicher Denkmalschutz ist.
Das Gesamtkonzept soll umgesetzt werden.
Folgende Teilprojekte sind bis 2013 zu realisieren, das Fahrstuhlprojekt incl. der Eingangssituation, der Schlosshof (Oberflächengestaltung) und die Schaffung von Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in der Stadtbibliothek und im Festsaal des Schlosses.
Zu 1. – Herr Immisch:
Die Beschränkung auf 2 Stunden Parkzeit gilt nur von Mo-Fr, am Wochenende ist das Parken frei. Das Ansinnen ist, die Dauerparker von diesem Parkplatz weg zu bekommen, um die Hauptnutzung für Klinkerhallen und LAGA zu ermöglichen. Für Busse gilt die Beschränkung auf 2 Stunden nicht.
Hinweis Herr Immisch: Es wurden nicht sofort Strafzettel verteilt, wie in der Presse veröffentlicht. Sondern es wurde ca. eine Woche mittels Verwarnungen und schriftlichen Hinweisen an die Bürger darauf hingewiesen, dass in Kürze Strafzettel bei Zuwiderhandlung fällig werden.
Anregung Herr Strauch:
Baustelle Brühl – die jetzige Verkehrsführung durch den Brühl ist zu prüfen – die Bürger fahren in eine Sackgasse, wenn sie z.B. zur Brühlapotheke wollen. Raus fahren können sie dann nur, wenn sie die Straße entgegen der Fahrtrichtung wieder zurückfahren. Wäre es nicht verkehrstechnisch günstiger die Autofahrer wieder in Richtung Rahnestraße raus fahren zu lassen? Herr Strauch bittet um entsprechende Prüfung.
Herr Otto legt dar, dass die Verkehrsführung z.B. im Bereich Seckendorfsches Palais, sehr deutlich gekennzeichnet ist. Eine weitere Optimierung der Kennzeichnung wird geprüft.
Herr Hörig:
1. Anfrage zur Luthergasse – der Beschluss des Stadtrates muss aufgehoben werden. Herr Hörig hat sich an das Verkehrsministerium gewandt. Dort wurde ihm mitgeteilt das der Stadtrat für Verkehrsangelegenheiten zuständig ist.
Herr Dr. Kunze bittet Herrn Hörig, ihm die schriftliche Antwort des Verkehrsministeriums zukommen zu lassen.
2. Landesmarketingesellschaft Herr Pöschel - Wann wird Herr Dr. Kunze die Anfrage
beantworten, damit Herr Pöschel einen Vortrag in Zeitz lbetreffs Kultur und Tourismus
halten kann.
3. In das Abtshaus Kloster Posa sind viele Gelder geflossen und trotz der Hinweise, dass Abwasser von den großen Dächern einzubinden bzw. abzuleiten, staut das Wasser weiterhin vor dem Abtshaus. Es fehlt die Einbindung in die Dachrinnen etc. Das ist eine Gefahr für das gesamte Haus, welches viel Geld gekostet hat. (Wird als Anregung von Herrn Immisch, FB Technisches Zeitz, mitgenommen.)
4. Anfrage zur Arbeit des Vereins zur Förderung der ländlichen Region - Kloster Posa?
Herr Dr. Kunze weist darauf hin, dass diesbezügliche Fragen nicht im öffentlichen Teil beantwortet werden können.
Herr Hedrich:
1. Ist es möglich in der August-Bebel-Straße auf der Fahrbahnoberfläche die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 kmh aufzutragen? Diese Frage wurde bereits im letzten Stadtrat gestellt. (Beantwortung erfolgt gesondert durch Herrn Immisch, FB Technisches Zeitz)
2. Wie soll sich ein Bürger dieser Stadt verhalten, wenn Straßenreinigung ist und dessen Auto zu diesem Zeitpunkt defekt ist und dieses Auto am Tag der Straßenreinigung nicht wegfahren kann? Was soll der Bürger tun?
Herr Dr. Kunze: Wenn er zum Zeitpunkt der Straßenreinigung sein Auto in der Straße stehen hat, dann parkt er widerrechtlich.
Wenn der betroffene Bürger zeitnah die Rechnung einer Reparaturwerkstatt vorlegt, aus welcher ersichtlich ist, dass auch tatsächlich eine Reparatur eines fahruntüchtigen Fahrzeuges durchgeführt wurde, dann kann über den Einspruch gegen das Verwarngeld positiv entschieden werden. Die Beweispflicht liegt allerdings beim Bürger.
Herr Schröder:
Anfrage zum B-Plan 49 – Lacklenzen. Im Bauausschuss gab es die Aussage, dass der Investor bis zum Jahresende die fehlenden Unterlagen zu übergeben beabsichtigt.
Herr Dr. Kunze informiert, dass der Investor Fristverlängerung bis 31.01.2012 erhalten hat.
Herr Falz:
Anfrage zum Sachstand Bauprojekt Schützenstraße?
Frau Schaller informiert über ein aktuelles Gespräch – durch den Bauträger ist angedacht im I. Quartal 2012 eine neue Konzeption vorzulegen.