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Auszug - Nach- bzw. Neunutzung städtischer Gebäude ausgearbeitet von: Einzelstadträtin, Frau Jutta Spindler Bündnis 90/Die Grünen  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/STR/0652/11 Nach- bzw. Neunutzung städtischer Gebäude ausgearbeitet von: Einzelstadträtin, Frau Jutta Spindler Bündnis 90/Die Grünen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Einzelstadträtin, Frau Jutta Spindler
Bündnis 90/Die Grünen
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Frau Spindler, Einreicherin der Vorlage, erläutert die Vorlage

Frau Spindler, Einreicherin der Vorlage, erläutert die Vorlage.

Industriebrachen sind brachliegende Standortpotentiale. Einen Vorschlag zur Nutzung der Zekiwa-Immobilie hat Frau Spindler bereits vor einem Jahr unterbreitet – dazu aber nie eine Rückkoppelung erhalten. Damals war ihr Vorschlag interaktive Werkstätten und Schaudepot Zekiwa Zeitz. Ein weiterer Vorschlag wäre, ein Existenzgründerzentrum zu bilden. Der erste Schritt zur Neu- und Nachnutzung ist in jedem Fall eine Nutzungs- und Projektidee zu entwickeln – darauf bezieht sich auch die Vorlage. Der Workshop soll mit geschulten Fachleuten durchgeführt werden, mit Stadträten, verantwortlichen der Verwaltung und Vertretern der Wirtschaft.

Zielstellung des Anliegens ist, Visionen zu entwickeln und anschließend zwischen Machbarkeit und der Vision praktikable Lösungen zu finden und diese auch umzusetzen. Viele Städte geben dazu ein Beispiel z.B. Dessau.

Ein Workshop kann nur der erste Schritt sein.

 

Herr Dr. Kunze: Eine Förderung des Objektes ist nach einem intensiven Gespräch im Wirtschaftsministerium und über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt nur in 2 Optionen möglich:

1.      Möglichkeit ein Investor macht das gesamte Objekt und nutzt es auch selbst.

2.      Möglichkeit Teilung der 10.000 m² Nutzfläche in Eigentumseinheiten. Dann würde jeder Einzelne bei geeigneter Antragstellung eine Förderung vom Land bekommen können.

Diese Möglichkeiten sind sehr kompliziert und setzen voraus, dass mindestens 60 % der Nutzfläche einer Neuverwendung zugeführt werden.

Die Durchführung eines Workshops wird durch den Oberbürgermeister unterstützt.

 

Nach umfassender und konstruktiver Diskussion wird die Durchführung eines Workshops zur Erstellung einer Nutzungskonzeption für ungenutzte städtische Gebäude unterstützt.

 

Bemerkungen Herr Otto  zu Antragsrechten von Fraktionen und Einzelstadträten:

Im vorletzten Stadtrat gab es die Anfrage von Frau Spindler, wie die Antragsrechte von Einzelstadträten aussehen und er habe in diesem Zusammenhang auf § 42 und 51 Abs. 5 GO hingewiesen.

Natürlich kann jede Fraktion und jeder Einzelstadtrat Anträge stellen und auch Beschlussvorlagen einbringen.

Die Gemeindeordnung spricht in der Kommentierung davon, dass die Frage, ob eine Beschlussvorlage auf die TO gesetzt wird, immer dem Vorsitzenden des Ausschusses bzw. des Stadtrates in Verbindung mit dem Oberbürgermeister obliegt.

Auf diesen Punkt wird noch hingewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0