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Auszug - Allgemeine Anfragen und Informationen  

Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau
TOP: Ö 9
Gremium: Ortschaftsrat Pirkau Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 20.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Büro Holzbau Meuche
Ort:

  • Bezüglich des Pirkauer Spielplatzes liegt eine Information von Herrn Immisch vor, der zufolge Pirkau an der zweiten Stelle der Prioritätenliste steht (nach dem Spielplatz Forstplatz Zeitz). Der Ortschaftsrat Pirkau schlägt ein Klettergrüst mit integrierter Schaukel vor, welches eventuell von einer Firma aus der Region gefertigt werden könnte. Herr Meuche regt außerdem an, Findlinge durch GALA Profen aufstellen zu lassen, die sich bei Kindern großer Beliebtheit erfreuen. Es soll geprüft werden, ob das aus Sicherheitsgründen möglich ist. Um einen Vororttermin mit Vertretern der Stadt Zeitz wird gebeten. Bei diesem sollte geklärt werden, ob das vorhandene, jedoch defekte Feder-Schaukelgerät repariert oder ersetzt werden soll.
  • Herr Meuche teilt mit, das der notwendige Gehölzschnitt am Wirtschaftsweg in der Verlängerung der Zeitzer Straße Nonnewitz bis 29.02.2012 durchgeführt werden soll. Für das Problem Sichtbehinderung  am Ortsausgang Pirkau in die L 191 ist noch keine Lösung aufgezeigt worden.
  • Ortgangziegel am 8-WE-Block sind repariert worden.
  • Frau Steidl hält Split zur Abstumpfung bei Eisglätte auf der Pirkauer Dorfstraße für problematisch, da dieser in die Abwasseranlage gelangen könnte. Bei erneutem Wintereinbruch müssen bessere Absprachen getroffen werden.
  • Ortschaftsrat hat an der Pirkauer Dorfstraße mehrere Schäden festgestellt. Zwischen den Grundstücken Nr. 4 und  Nr. 11 besteht ein Querriss. Über verschiedenen Hauswasseranschlüssen gibt es Absenkungserscheinungen. Auf dem Fußweg am Grundstück Nr. 11 haben sich einige Pflastersteine gesenkt, da Sand zwischen den Bordsteinen austritt. Im Einfahrtsbereich der Dorfstraße gibt es ebenfalls Querrisse in den Fugen des im vorigen Jahr  aufgeschachteten Kanalgrabens (Gewährleistungspflicht).  Es wird um eine Begutachtung seitens der Stadt gebeten zwecks Informierung der bauausführenden Firma