Auszug - Regelung der Kostenbeteiligung bei Dienstreisen in die Partnerstädte der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Alternative Liberale Liste
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | an Amt/Ausschuss verwiesen | |||||
Datum: | Di, 24.04.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 21:40 | |||||||
Raum: | Treffpunkt: Schlosspark Moritzburg Zeitz / Eingang Orangerie, Fortsetzung der Sitzung: Ölmühle, Badstubenvorstadt 17 a, 06712 Zeitz | |||||||
Ort: | ||||||||
V/STR/STR/0747/12 Regelung der Kostenbeteiligung bei Dienstreisen in die Partnerstädte der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Alternative Liberale Liste | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion Alternative Liberale Liste | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Die Hinweise der Verwaltung zur Beschlussvorlage wurden zur heutigen Sitzung an die Ausschussmitglieder ausgereicht.
Die Mehrheit der Fraktionen wird der Vorlage nicht zustimmen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FDP/ZDI gibt folgende Anmerkungen:
· Wie wird die Kostensplittung von 40% Anteil Stadt und 60 % der Reisende begründet? Welche Kriterien lassen eine Ermittlung von 40% und 60% zu?
· Die Beschlussvorlage spricht von Dienstreisen. Dienstreisen sind durch eine Dienstreiseordnung einheitlich geregelt. Was sagt die Reiseordnung der Stadt Zeitz dazu aus?
· In der Begründung der vorlage wird ausgeführt „das Dienstreisen immer auch mit einem privaten Reiseanteil verbunden sind“. Was begründet diese Behauptung?
· Wenn schon ein „privater Reiseanteil vorausgesetzt wird“ ist zu fragen wie die Zuordnung z. B. bei einem Unfall erfolgen soll?
· Wann beginnt und wann endet bei einer solchen Dienstreise
a) der dienstliche Teil für die Stadt;
b) der private Reiseanteil des Betreffenden?
· Es muss doch bereits bei Planung und vor Reisebeginn klar sein, ob ein Teilnehmer beabsichtigt einen privaten Teil während einer Dienstreise durchzuführen.
Die Ausschussmitglieder machen deutlich, dass die Teilnehmer der Delegation in Abstimmung mit dem Stadtrat festgelegt werden sollten.
Nach weiterer umfassender Diskussion beantragt Herr Strauch die Neuformulierung des Beschlusstextes durch den Einreicher der Vorlage.
Beschluss:
Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten.
60 % der Kosten trägt der Reisende selbst.
Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll.
Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger.
Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 1 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |