Auszug - Gründung Tochtergesellschaft „Immobilienmanagement Zeitz GmbH“ durch die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH ausgearbeitet durch: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 26.04.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0755/12 Gründung Tochtergesellschaft „Immobilienmanagement Zeitz GmbH“ durch die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH ausgearbeitet durch: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Finanzen Beteiligungsmanagement | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Erläuterungen durch den Oberbürgermeister:
Mit Gründung dieser Tochtergesellschaft soll eine Risikominimierung für die Wohnungsgesellschaft vorgenommen werden. (Bezieht sich u.a. auf dem Erwerb und die Bewirtschaftung des Brühlcenters durch die WBG) Die Gründung ist wegen der Behandlujng der Umsatzsteuer bei gewerblichen Vermietungen als Alternative zur steuerlichen Betriebsaufspaltung mit dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag abgewogen worden. Der Aufsichtsrat sowie die vom Stadtrat bestimmte Gesellschafterversammlung der WBG hat die Gründung beschlossen.
Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht mit Schriftsatz vom 19.03.2012 zur Gründung dieser Tochtergesellschaft liegt vor. Sie kann bei Frau Kötzsch sofort eingesehen werden. Auch in der Sitzung des Aufsichtsrates und in der Gesellschafterversammlung war die Einsichtnahme möglich.
Frau Späte:
1. Inwieweit ist der Zweck der Gesellschaft nur auf das Brühcenter bezogen? Der § 2 umfasst ein sehr umfängliches Geschäftsfeld des Unternehmens und es berechtigt zur Gründung von Zweitniederlassungen etc. Dieser Gegenstand des Unternehmens ermöglicht wesentlich weitere Aufgaben, die diese Tochter erfüllen kann, wenn sie gegründet ist. Wenn weitere Aufgaben geplant sind, ist der Stadtrat hiervon zu unterrichten.
Die Vorlage ist in dieser Form so nicht ausreichend.
Herr Dr. Kunze:
Eine Erweiterung des Unternehmenszwecks der WBG erfolgte bereits im Vorjahr. Es handelt sich hier nicht um eine Erweiterung des Unternehmenszwecks sondern um die Ausgliederung eines Objektes innerhalb des Unternehmens in eine andere wirtschaftliche Struktur. Eine erneute Erweiterung des Unternehmenszwecks ist nicht vorgesehen. Es ist nicht Aufgabe im Stadtrat, wenn Unternehmen wirtschaftlich geführt werden, heute abschließend zu bestimmen, dass diese Gesellschaft nur für das Brühlcenter tätig wird.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht bezüglich der Gründung dieser Tochtergesellschaft wurde auf § 116/123 erteilt.
In der weiteren Diskussion stellt u.a. Herr Schröder den Antrag die Begründung durch die Formulierung:
Ziffer 4 einfügen: „Mit der Gründung sind die Voraussetzungen gemäß §§ 116/117 GO LSA erfüllt.“
Der Oberbürgermeister übernimmt den Antrag von Herrn Schröder.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt, vorbehaltlich der Gründungszustimmung des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH, der Gründung einer Tochtergesellschaft „Immobilienmanagement Zeitz GmbH“ durch die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH zu.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |