Inhalt

Auszug - Regelung der Kostenbeteiligung bei Dienstreisen in die Partnerstädte der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Alternative Liberale Liste  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 26.04.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/STR/0747/12 Regelung der Kostenbeteiligung bei Dienstreisen in die Partnerstädte der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Alternative Liberale Liste
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion Alternative Liberale Liste
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Den Ausschussmitgliedern liegen Hinweise der Verwaltung zur Vorlage vor

Den Ausschussmitgliedern liegen Hinweise der Verwaltung zur Vorlage vor.

 

Herr Strauch verweist auf seinen Antrag im Bildungsausschuss, dass zukünftig wieder der Stadtrat über die Reisebeteiligung entscheidet. Hier herrschte in den vergangenen Wahlperioden immer Einvernehmen, wer an Reisen teilnimmt. Damit könnte auch dem Partnerstadttourismus entgegengewirkt werden.

 

Herr Dr. Kunze erneuert seine Bitte, welche er schon im letzten Ältestenrat an die Abgeordneten gerichtet hat, Vorschläge zur Teilnahme an der Fahrt nach Kaliningrad zum Tag der Stadt vom 07. – 09.07 2012 zu unterbreiten. Derzeit liegen keine Vorschläge vor. Die Vertretung der Stadt sollte mit 2 Personen erfolgen. Vorschläge bitte zum nächsten Ältestenrat am 02.05.12.

 

Aus der umfassenden Diskussion kann zusammengefasst festgestellt werden, dass zur Vorlage in dieser Form keine Zustimmung in den Fraktionen besteht. Insbesondere, wird argumentiert, könne es nicht sein, dass nur noch Personen an den Besuchen in Partnerstädten teilnehmen können, die auch über ausreichende Eigenmittel verfügen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten.

60 % der Kosten trägt der Reisende selbst.

Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll.

Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger.

Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

  2

Nein-Stimmen:

  8

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0