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Auszug - Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen in Zeitz  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 04.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/40/0776/12 Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Vor Einführung in die Beschlussvorlage erklärt Frau Langenberg, dass sich die Stadt Zeitz gegen die Anfeindungen gegenüber Asylbewerbern und Migranten (MZ am 01

Vor Einführung in die Beschlussvorlage erklärt Frau Langenberg, dass sich die Stadt Zeitz gegen die Darstellungen in der MZ am 01./02.06.2012 verwehrt. Durch die Pressestelle wurde eine entsprechende Gegendarstellung verfasst. In keiner Weise werden Kinder und Eltern von der Stadt in irgendeine Kindereinrichtung gedrängt. Die Stadt diskriminiert Niemanden und ist sehr bemüht, Kinder mit Migrationshintergrund zu integrieren.

 

Zum Handlungskonzept, geplante Schließung der Kita Bummi, informiert Frau Langenberg über die Vor-Ort-Begehung im Haus der Jugend mit der Bauordnungsbehörde, dem Jugend-, Gesundheits- und Sozialamt sowie anderen zu beteiligenden Trägern, um die Voraussetzungen für die Nutzung als Hort festzustellen. Insbesondere wurden Anforderungen zum Brandschutz / Rettungswegen, Sanitäranlagen, Zugang, Garderoben, Außenanlagen formuliert.

Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme sind zu ermitteln.

Frau Langenberg betont, dass trotz der Schließung von Kitas ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Anhand der Statistik erläutert sie den Rückgang der Kinderzahlen. Für zukünftige Investitionen und zu beantragende Fördermittel ist ein kommunales Handlungskonzept zur Entwicklung der Kindertagestätten unerlässlich. 

 

Die Ausschussmitglieder sind mehrheitlich der Auffassung, dass ohne vorliegende Kostenschätzung für alle geplanten Maßnahmen kein Beschluss des Handlungskonzeptes möglich ist. Eine Abstimmung mit dem Stadtentwicklungskonzept ist vorzunehmen.

 

Herr Strauch weist auf einen Beschluss des Stadtrates hin, der bei Schließung sozialer Einrichtungen die weitere soziale Nutzung vorsieht.

Frau Eschner hält keine dringende Beschlussfassung des Konzeptes für erforderlich, da im Zusammenhang mit der Übertragung von Kitas in freie Trägerschaft seitens der Verwaltung erklärt wurde, dass bis 2015 keine Schließungen von Kitas anstünden.

 

Zum Handlungskonzept gibt es noch weiteren Beratungsbedarf in den Fraktionen.

 

Im Namen der Fraktion Die Linke. stellt Herr Strauch den Antrag auf Bestandsschutz der Kindereinrichtungen bis nur Novellierung des Kinderförderungsgesetzes:

·         Der Stadtrat beschließt bis zum In-Kraft-Treten des neuen Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt keine Kindereinrichtung zu schließen oder Schritte zur Schließung einzuleiten. Erst nach darauffolgender Feststellung der dann gültigen Bedarfe soll weiter über den Fortbestand der Einrichtungen beraten werden.

 

Frau Eschner stellt im Namen ihrer Fraktion den Antrag auf Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung.

 

Beschluss:

Nach weiterer umfassender Diskussion und einer Beratungspause wird wie folgt abgestimmt:

Frau Eschner zieht ihren Antrag zurück.

Danach erfolgt die Abstimmung zur Beschlussvorlage und zum Antrag der Fraktion Die Linke.

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt das Handlungskonzept der Kindertageseinrichtungen in Zeitz:

 

Handlungskonzept Kindertageseinrichtungen in Zeitz

 

1.      Kurzfristiger Bestand

 

1.1.  TE Kleine Entdecker, Rödener Weg 10 im Ortsteil Geußnitz bleibt bis mindestens 31.07.2014 bestehen. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes erfolgt eine Schließung frühestens zum 01.08.2014.

 

1.2.  TE Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13 im Ortsteil Luckenau bleibt bis mindestens 31.07.2015 bestehen. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes in den  TE Kleine Wald-Spatzen und TE Kleine Maulwürfe in Theißen erfolgt die Schließung frühestens zum 01.08.2015.

Mit Beginn der Freizeitphase der Leiterin der Kita Kleine Maulwürfe in Theißen zum  01.08.2013 werden die Kitas Kleine Wald-Spatzen in Luckenau und Kleine Maulwürfe Theißen organisatorisch unter eine Leitung gestellt.

 

1.3.  TE Bummi, Freiligrathstraße 41 bleibt mindestens bis zum 31.12.2012 bestehen.

Die Betreuung der Hortkinder der 3. Grundschule erfolgt frühestens ab 01.01.2013 im Haus der Jugend.

Die Betreuung der Krippen- und Kindergartenkinder erfolgt entsprechend dem Wunsch und der Wahl der Eltern in anderen Tageseinrichtungen in Zeitz.

 

 

1.4.  ITE Kleine Strolche, Geschwister-Scholl-Str. 8c bleibt bis 31.07.2013 unverändert bestehen.

Ab 01.08.2013 erfolgt die Zusammenlegung der ITE Kinderträume und

ITE Kleine Strolche im Objekt der Kita Kinderträume, Albrechtstraße 31.

 

2.      Mittelfristiger Bestand

 

2.1.  Die TE Kunterbunt in der Robert-Schumann-Str. 1 wird bis mindestens 31.07.2018 für die Betreuung von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern genutzt. In Abhängigkeit des Betreuungsbedarfs und der Schulentwicklungsplanung erfolgt ab dem 01.08.2018 eine Umnutzung des Objektes für die Beschulung der Schüler der Grundschule Zeitz-Ost und der Betreuung der Hortkinder dieser Grundschule.

 

2.2.  Das Montessori-Kinderhaus in der Martin-Planer-Str. 37 bleibt für die Betreuung von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern der Grundschule Bergsiedlung im Bestand.

Alternativ ist ein Umzug des Montessori-Kinderhauses in die ehemalige Kinderkombination Matroschka in der Anna-Magdalena-Bach-Str. denkbar. Voraussetzung hierfür ist die Vollsanierung bzw. der Ersatzneubau dieses Objektes.

 

2.3.  TE Kleine Wasserflöhe, Zeppelinstraße 4 bleiben bis mindestens 31.07.2020 bestehen. Eine Schließung kommt in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes in Zeitz ab dem 01.08.2020 in Betracht.

Das Kneipp-Konzept wird in der ITE Regenbogen, Gertrudstraße 2 weitergeführt.

 

 

3.      Langfristiger Bestand

 

3.1.  Hort Kunterbunt, Robert-Schumann-Str. 1

3.2.  ITE Montessori-Kinderhaus, Martin-Planer-Str. 31 (bzw. Anna-Magdalena-Bach-Str.)

3.3.  ITE Musikus, Auf dem Schlagstück

3.4.  TE Völkerfreundschaft, Belgrader Str. 12 a

3.5.  ITE Regenbogen, Gertrudstraße 2

3.6.  Hort Am Schwanenteich 3

3.7.  Hort Bummi, Freiligrathstraße 40 (neuer Standort: HdJ)

3.8.  TE Schnauderbienchen, Pfalzstraße 1 in Kayna

3.9.  TE Kleine Maulwürfe, Am Park 6 im Ortsteil Theißen mit der Außenstelle in Nonnewitz als Hort der Grundschule Nonnewitz

3.10.                    Katholische Kita, Schlossstraße 7

3.11.                    Evangelische Kita, Bornpromenade

3.12.                    Hort der evangelischen Kita im Franziskaner Kloster

3.13.                    Fröbelhaus, Schützenplatz

3.14.                    Junior-Krea-Klub (Hort), Badstubenvorstadt 12/13

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Antrag der Fraktion Die Linke. auf Bestandsschutz der Kindereinrichtungen bis nur Novellierung des Kinderförderungsgesetzes

·         Der Stadtrat beschließt bis zum In-Kraft-Treten des neuen Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt keine Kindereinrichtung zu schließen oder Schritte zur Schließung einzuleiten. Erst nach darauffolgender Feststellung der dann gültigen Bedarfe soll weiter über den Fortbestand der Einrichtungen beraten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

Abstimmungsergebnis: