Auszug - Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 04.06.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 21:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/32/0765/12 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Frau Trauer informiert über die Abstimmungsergebnisse in den Ortschaftsräten. In den OR Theißen und Nonnewitz wurde die Beschlussvorlage abgelehnt; in den übrigen einstimmig beschlossen.
Aufgrund der Anhörungen in den Ortschaftsräten ergeben sich in der Benutzungs- und Entgeltordnung Änderungen. Diese wurden im Ergänzungsblatt zusammengefasst und an die Ausschussmitglieder heute ausgereicht.
Eine weitere Korrektur wurde im § 7 (5) vorgenommen.
- die Nutzung von Sporteinrichtungen für den regelmäßigen Trainings- und Wettkampfbetrieb durch gemeinnützige Vereine, die ihren Sitz in der Stadt Zeitz haben im Rahmen der Verordnung zur Sicherung und Nutzung von Sporteinrichtungen im öffentlichen Eigentum (in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 1997) in der jeweils aktuellen Fassung bzw. der jeweils geltenden Nachfolgeregelung. Das schließt eine Beteiligung an den Betriebskosten nicht aus.
Folgende Hinweise werden durch die Ausschussmitglieder gegeben:
· Berücksichtigung bei Abschluss von Pachtverträgen für Gartengrundstücke
· Neukalkulation der Entgelte
· Nutzungsvertrag (Anlage zum Protokoll)
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz einschließlich der Entgelttarife.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |