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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz "Zekiwa-Altwerk" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0766/12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz "Zekiwa-Altwerk"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläuterte die Vorlage

Herr Immisch erläuterte die Vorlage.

 

Nach Rückfrage erklärte Frau Schaller, dass ein Vorbehalt in die Baugenehmigung aufgenommen wird, dass möglicherweise noch eine Abdeckung des Regenrückhaltebeckens erfolgt.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach-

   bargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes

   Nr. 22 der Stadt Zeitz wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung  vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom

   22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Zeitz

   „ZEKIWA-Altwerk“ – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text

   (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung einschließlich Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 22

   wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

   Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen

   Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

   geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0