Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz "Zekiwa-Altwerk" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 27.06.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0766/12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz "Zekiwa-Altwerk" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte die Vorlage.
Nach Rückfrage erklärte Frau Schaller, dass ein Vorbehalt in die Baugenehmigung aufgenommen wird, dass möglicherweise noch eine Abdeckung des Regenrückhaltebeckens erfolgt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der
Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach-
bargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes
Nr. 22 der Stadt Zeitz wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Zeitz
„ZEKIWA-Altwerk“ – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 22
wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den
Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu
geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |