Auszug - Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Kaltefeld/Bauplatz/Richard-Leißling-Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 27.06.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0769/12 Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Kaltefeld/Bauplatz/Richard-Leißling-Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte kurz die Vorlage.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße in der Gemarkung Zeitz, Flur 44, Flurstücke 293/1, 299/8, 2430, 300/3, 299/7, 288/1, 1658/295 ist eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) zu erarbeiten.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden sind entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |