Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Eigenheimbau am Kirchweg" im Ortsteil Theißen von Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 14 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 27.06.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0774/12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Eigenheimbau am Kirchweg" im Ortsteil Theißen von Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte kurz die Vorlage.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Durchführungsvertrag (Anlage 1) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Abwägungen (Anlage 2) zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau am Kirchweg " wurden geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung.
- Aufgrund des § 13 a i.V.m. dem § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau am Kirchweg " bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)-(Anlage 3)- als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 4) einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |