Auszug - Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung für den Flächennutzungsplan (FNP) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 21.06.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:07 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0762/12 Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung für den Flächennutzungsplan (FNP) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Köstler:
- das Kartenmaterial sollte in entsprechender Größe ausgereicht werden
Herr Villiers:
‑ für Gemeinde Theißen gibt es einen Flächennutzungsplan der ab 2005 fortgeschrieben
wurde
‑ durch Eingemeindungen zum 01.01.2010 ist das Territorium wesentlich größer geworden
‑ Flächennutzungsplan muss aber immer für gesamte Gemeindegebiet erstellt werden
(Pläne werden noch mal per Mail verschickt)
‑ Die Bestrebungen hierzu kommen von der Mibrag.
Herr Ronneberger:
- ist bei uns Windkraft geplant?
Herr Villiers:
- ist nicht geplant, gehört aber zur Regionalplanung Halle
Herr Ronneberger:
- Windkraft wurde auf dem alten Territorium der gemeinde Theißen durch einen
Gemeinderatsbeschluss abgelehnt.
Herr Köstler:
- kann die Regionalplanung Halle über unsere Köpfe hinweg entscheiden?
Herr Villiers:
- ja
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen.
Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen.
Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 13 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |