Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau Cranachweg VI ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 10.10.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0824/12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau Cranachweg VI ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die beiliegende Ergänzung des Durchführungsvertrages (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der
Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur 1. Änderung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz „Eigenheimbau
Cranachweg VI“ wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22.07.2011 (BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Zeitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A,
Anlage 4) und dem Text (Teil B, Anlage 5) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 59 wird
gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und
Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß | 0 |
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |