Auszug - 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 13.11.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:25 | |||||||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | |||||||
Ort: | Würchwitz | |||||||
V/STR/40/0847/12 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Die Räumlichkeiten der Ortschaft Würchwitz sind nicht betroffen, da diese noch unter die Vereinbarungen des Gebietsänderungsvertrages fallen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 6 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |