Auszug - 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 04.12.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/40/0847/12 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Herr Otto:
Die erste Änderung im § 2 Abs. 6 betrifft die inhaltliche Frage der Nutzungsüberlassung. Die bisherige Regelung wird so nicht von der Kommunalaufsichtsbehörde akzeptiert. Deswegen muss auf eine Alternativregelung ausgewichen werden, die sich darauf bezieht, dass man eine Nutzungsunterlassung nicht mehr an dem Status einer Partei oder Gruppe festmacht, sondern daran fest macht, ob sie hier oder an anderer Stelle bereits gegen Nutzungsregelungen verstoßen hat und sie dann ausschließen kann.
Hinweis:
Der letzte Satz im Absatz 6 lautet: „Erlangt die Stadt Zeitz erst nach Abschluss des Nutzungsvertrages bzw. verbindlicher Zusage zur Nutzungsüberlassung, Kenntnis von Umständen, die einer Überlassung entgegenstehen, so ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihre Zusage zurückzuziehen.“
Dieser wird wie folgt geändert:
„Erlangt die Stadt Zeitz erst nach Abschluss des Nutzungsvertrages bzw. verbindlicher Zusage zur Nutzungsüberlassung, Kenntnis von Umständen, die einer Überlassung entgegenstehen, so ist sie berechtigt, vom Vertrag entschädigungslos zurückzutreten bzw. ihre Zusage entschädigungslos zurückzuziehen.“
Weiter wurden die Entgelte neu kalkuliert.
Frau Langenberg:
Insbesondere wurde der Bereich Schulturnhallen und Sportstätten neu kalkuliert. Das hängt auch damit zusammen, dass im Rahmen der Einführung der Doppik alle Anlagenachweise neu erstellt worden sind. In Vorbereitung dazu wurden alle Objekte neu bewertet.
Herr Schenk: Wie hoch sind die Einnahmen?
Frau Langenberg: Beantwortung erfolgt zum Protokoll. (Anlage 2)
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012.
Abstimmungsergebnis der Vorlage mit Änderungen:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Einnahmen Schulturnhallen 2011 (37 KB) |