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Auszug - Allgemeine Anfragen und Informationen  

Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Nonnewitz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 12.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15
Ort: Hauptstraße 15, 06711 Zeitz

Herr Beer:

Herr Beer:

- Flur1 - Flurstück 50/90 ist LMBV Flurstück. Darüber führt ein Weg zum Flurstück 51/90.

  Dieser ist nicht gewidmet. Bei Verkauf von 50/90 würde er verloren gehen. Verwaltung

  muss sich hier kümmern, sonst entsteht eine Situation wie bei den Wegen von Herrn

  Turzer.

Herr  Bräunlich und Herr Wurm:

- Verkehrsituation im Gartenweg und an Kreuzung Bröditzer Weg ist nicht mehr hinnehmbar.

  Seit in der Hauptstraße Geschwindigkeitsmessungen erfolgen, entwickelt sich die

  Gartenstraße zur Ausweichstrecke. Hier wird mit Tempo 50 und höher gefahren. Wegen

  fehlender Fußwege, enger gleichrangiger Straßen und fehlender

  Geschwindigkeitsbegrenzung (Mehrfach Tempo 30 gefordert,) entsteht akute Gefährdung

  für Anwohner und Verkehrsteilnehmer. 

  Forderung. Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 und kurzfristig Durchführung von

  Geschwindigkeitsmessungen.

Herr Hoffmann:

- Weg hinter der Gartenanlage ist durch Entfernen der Strommasten völlig zerfahren. Eine

  Nutzung ist kaum möglich. Hier muss bei besserem Wetter dringend eine Lösung gefunden,

  und der Weg in einen vernünftigen Zustand hergestellt werden. Gleiches gilt für den Weg

  neben der Gartenanlage. Ebenfalls total zerfahren. Wird nun auch durch die täglichen

  Kontrollfahrten der MIDEWA mit Geländefahrzeugen der Zustand immer schlechter.

  Werden diese Wege durch das Ordnungsamt kontrolliert? Kennt die Verwaltung den

  Zustand? Wer ist verantwortlich?