Auszug - Aufstellungsbeschluss zur Erstellung der 1. Änderung für die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 20.02.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0922/13 Aufstellungsbeschluss zur Erstellung der 1. Änderung für die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte die Vorlage.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Erstellung der 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich einer Teilfläche des Flurstücks 212 sowie 64/3 der Flur 18, entlang und angrenzend zur Bergstraße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Der Geltungsbereich der Satzung wird in Verlängerung der rückwärtigen Geltungsbereichsgrenze bis zur verlängerten südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 520/ 64 erweitert. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange ordnungsgemäß im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |