Auszug - Allgemeine Anfragen und Anregungen
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | |||
TOP: | Ö 7 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Do, 21.02.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 21:13 | ||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | ||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | ||
Hr. Lukasek
Im Birkenweg stehen Pfützen bis an die Garagen
Hr. Borde: es gab hierzu eine Begehung mit dem SG Straßenbau, mit folgender Feststellung, Straße muss großflächig aufgenommen werden, um das Straßengefälle entsprechend den Straßeneinläufen hinzubekommen, das Kanalsystem wird kontrolliert und erforderlichenfalls repariert, Straßendecke ordnungsgemäß wieder hergestellt.
Hr. Borde
- Es liegt ein Antrag auf finanzielle Unterstützung der beiden Seniorengruppen für die Ausrichtung der Frauentagfeier vor.
Vorschlag 100 EUR
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
2. Es liegt ein Antrag der „Blue White Sisters“ auf finanzielle Unterstützung anlässlich des
10-jährigen Bestehens vor.
Vorschlag 1.000 EUR
Dieser Betrag soll als Auszeichnung für die vorbildliche Vereinsarbeit sein.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
3. Es liegt ein Antrag des Heimatvereins auf finanzielle Unterstützung für die Durchführung
der alljährlichen Ortsfeste im Auftrag des Ortschaftsrates, vor.
Frühlingsfest am 03.05.2013, Martinstag am 08.11.2013, Weihnachtsmarkt am
Vorschlag 1.200,00 EUR
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
- Es liegt ein Antrag des SV Eintracht Theißen auf finanzielle Unterstützung zur
Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für das Sportlerheim über 1.500 EUR vor. Die Ausgaben sind mit Rechnungen zu unterlegen und ein Inventarverzeichnis soll erstellt und vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen 1
Enthaltung 1
Diskussion bzgl. Verfügungsmittel – Anfrage an Oberbürgermeister
Wie werden die Verfügungsmittel an die Ortschaften verteilt? Führt der Oberbürgermeister künftig Ehrungen etc. selbst durch oder werden diese wieder an den Ortsbürgermeister übertragen.
Herr Borde, diese Festlegung entsprechend §12 Gem HVO Doppik, widerspricht den partnerschaftlichen Vereinbarungen im Eingemeindungsvertrag und hebelt somit bestehendes
Recht zwischen beiden Partnern aus.
Ich erwarte hierzu eine rechtliche Klärung, zur Verfahrensweise, z.B. in Form einer Dienst-anweisung, wie die Stadt Zeitz gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern bei Ehrungen künftig verfahren will.
Auf Grund dieser neuen Rechtslage, habe ich für mich entschieden, ab dem 01.03.2013 bis zur eindeutigen Klärung mit Festlegungen zu Verfügungsmitteln und berechtigten Personenkreis zur Inanspruchnahme, keine Repräsentationsbesuche mehr durchzuführen.