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Auszug - Allgemeine Anfragen und Anregungen  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:13
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

Hr

Hr. Lukasek

Im Birkenweg stehen Pfützen  bis an die Garagen

Hr. Borde: es gab hierzu eine Begehung mit dem SG Straßenbau, mit folgender Feststellung,  Straße muss  großflächig aufgenommen werden, um das Straßengefälle entsprechend den Straßeneinläufen hinzubekommen, das Kanalsystem wird kontrolliert und erforderlichenfalls repariert, Straßendecke ordnungsgemäß wieder hergestellt.

 

Hr. Borde

 

  1. Es liegt ein Antrag auf finanzielle Unterstützung der beiden Seniorengruppen für die Ausrichtung der Frauentagfeier vor.

Vorschlag 100 EUR

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                                      13

 

2.   Es liegt ein  Antrag der „Blue White Sisters“ auf finanzielle Unterstützung anlässlich des

     10-jährigen Bestehens vor. 

      Vorschlag 1.000 EUR

      Dieser Betrag soll als Auszeichnung für die vorbildliche Vereinsarbeit sein.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                                      13

 

3.   Es liegt ein  Antrag des Heimatvereins auf finanzielle Unterstützung für die Durchführung  

der alljährlichen Ortsfeste im Auftrag des Ortschaftsrates, vor.

      Frühlingsfest am 03.05.2013, Martinstag am 08.11.2013, Weihnachtsmarkt am   

      07.12.2013

      Vorschlag 1.200,00 EUR

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                                      13

 

  1. Es liegt ein  Antrag des SV Eintracht Theißen auf finanzielle Unterstützung zur       

Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für das Sportlerheim über 1.500 EUR vor. Die Ausgaben sind mit Rechnungen zu unterlegen und ein Inventarverzeichnis soll erstellt und vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                                      11

Nein-Stimmen                                                                      1

Enthaltung                                                                      1

 

 

Diskussion bzgl. Verfügungsmittel – Anfrage an Oberbürgermeister

Wie werden die Verfügungsmittel an die Ortschaften verteilt? Führt der Oberbürgermeister künftig Ehrungen etc. selbst durch oder werden diese wieder an den Ortsbürgermeister übertragen.

 

Herr Borde, diese Festlegung entsprechend §12 Gem HVO Doppik, widerspricht den partnerschaftlichen Vereinbarungen im Eingemeindungsvertrag und hebelt somit bestehendes

Recht zwischen beiden Partnern aus.

Ich erwarte hierzu eine rechtliche Klärung, zur Verfahrensweise, z.B. in Form einer Dienst-anweisung, wie die Stadt Zeitz gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern bei Ehrungen künftig verfahren will.

Auf Grund dieser neuen Rechtslage, habe ich für mich entschieden, ab dem 01.03.2013 bis zur eindeutigen Klärung mit Festlegungen zu Verfügungsmitteln und berechtigten Personenkreis zur Inanspruchnahme,  keine Repräsentationsbesuche mehr durchzuführen.