Inhalt

Auszug - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 "Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0935/13 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 "Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch gibt kurze Erläuterungen zur Vorlage

Herr Otto und Herr Immisch erläutern die Vorlage inclusive des aktuellen Gesprächsstandes und der künftigen Vorstellungen des Vorhabenträgers.

 

Nach Rückfragen, Erläuterungen und ausgiebiger Diskussion zur Vorlage stellt

Herr Prüfe den Antrag:

Einladung des Investors im nächsten Stadtrat mit Erteilung Rederecht.

 

Antrag Herr Hörig:

Einladung des Investors zur Darlegung seiner weiteren Interessen bezüglich des Bauvorhabens in einer gemeinsamen Sonder-Sitzung des Bau- und Hauptausschusses.

 

Herr Richter stellt den Geschäftsordnungsantrag: „Schluss der Debatte“.

 

Herr Otto stellt fest, dass der Antrag von Herrn Prüfe kein Geschäftsordnungsantrag und auch kein zulässiger Sachantrag ist. Im Hauptausschuss kann nicht darüber entschieden werden, ob der Stadtrat als Gremium einer Person Rederecht erteilt.

 

Der Sachantrag von Herrn Hörig ist ebenfalls nicht zulässig, da die anwesenden abstimmungsberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses nicht berechtigt sind, eine Sonder-Sitzung des Bau- und Hauptausschusses anzuberaumen.

 

Da keine Gegenrede zum Geschäftsordnungsantrag von Herrn Richter angezeigt wird, erfolgt die Abstimmung zum Antrag auf Abbruch der Debatte:

Ja-Stimmen:                            8

Nein-Stimmen:              2

Enthaltungen:                            0

Beschluss:

Beschluss:

Der Beschluss Nr. V/STR/65/0794/1907/12 des Stadtrates vom 19.07.2012 zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße“ wird aufgehoben.

 

Das Änderungsverfahren wird eingestellt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

  7

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  2 (namentliche Enthaltung Herr Prüfe)

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0