Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16B "Ehemalige Panzerkaserne" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 18.04.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0950/13 Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16B "Ehemalige Panzerkaserne" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“
sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“
und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sind in der vor-
liegenden Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind
von der Öffentlichkeitsbeteiligung zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |