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Auszug - Ausbau der Pekinger Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0980/13 Ausbau der Pekinger Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Prüfe beantragt Rederecht für Frau Spindler

Herr Prüfe beantragt Rederecht für Frau Spindler.

 

Frau Spindler wird gefragt, ob sie Betroffene von dieser Beschlussfassung ist. Dies wird von Frau Spindler verneint.

Nach Rückfrage an die Ausschussmitglieder erhält Frau Spindler die Möglichkeit, Darlegungen zur Vorlage zu machen.

 

Frau Spindler schickt voraus, dass sie nicht im eigenen Interesse handelt.

Zur Pekinger Straße: Die Gehwege sind in einem sehr schlechten Zustand und sind auch eine Gefährdung für alle Fußgänger. Die Straße an sich ist aber nicht so schlecht vom Zustand her, es gibt in Zeitz sehr viel schlechtere Straßen (z.B. der Schwarze Weg). Die Stadt ist in der Verantwortung und trägt auch die Kosten für die Gehweginstandsetzung und die –erhaltung, es ist hier also der Gehweg der dringend reparaturbedürftig ist, aber nicht die Straße. Zudem wurde die Straße von der Bukarester Straße bis zum Kranachweg vor nicht langer Zeit in Stand gesetzt. Die Sanierung ist also hier auch eine Kostenfrage. Die Straßenbeleuchtung ist in Verbindung mit der Sanierung des Geweges zu betrachten.

 

Oberbürgermeister: Es gab die klare Beteuerung von Frau Spindler, dass sie keine Betroffene von dieser Maßnahme ist.

 

Herr Immisch:

Die Maßnahme bezieht sich ausschließlich auf die Erneuerung des Gehweges und der Straßenbeleuchtung und beides ist kostenpflichtig. Beitragspflichtig sind nur die Grundstückseigentümer.

 

Oberbürgermeister:

Es wird festgestellt, dass Frau Spindler noch Eigentümerin einer Wohnung in der Pekinger Straße ist und mit einer Falschaussage das Wort erhalten hat.

 

Hinweis Frau Spindler, sie hat die Wohnung bereits verkauft.

 

Auf die Rückfrage Herr Dr. Kunze ob sie noch im Grundbuch steht, wird durch Frau Spindler damit beantwortet, dass ein Auflassungsvermerk besteht.

Herr Dr. Kunze weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Auflassungsvermerk nicht ausreicht und Frau Spindler im Stadtrat an diesem Top als Betroffene nach § 31 GO LSA weder beratend noch beschließend mitwirken darf. Sie haben durch ihre Falschaussage zur Betroffenheit in Kauf genommen, die Rechtswidrigkeit eines Stadtratsbeschlusses fahrlässig oder vorsätzlich zu erzeugen. Dieser Rechtsbruch können allerdings in der Stadtratssitzung geheilt werden, weil der Stadtratsbeschluss maßgeblich ist.

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Pekinger Straße in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und den grundhaften Ausbau des vorhandenen Gehweges.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Pekinger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0