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Auszug - Genehmigung des Maßnahmeplanes zur Durchführung der Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur (eingereicht beim BLK am 15.09.2013)  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/OB/1063/13 Genehmigung des Maßnahmeplanes zur Durchführung der Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur (eingereicht beim BLK am 15.09.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   

Herr Dr

Herr Dr. Kunze:

Es gibt in Zeitz den besonderen Fall, dass durch unsere Aufgabenübertragung an den Hauptausschuss im Wesentlichen all dies schon begleitet wurde und die entsprechenden Beschlüsse gefasst wurden.

Die Richtliniengeber des Landes benötigen aber eine Gesamtaufstellung der Einzelmaßnahmen, mit Beschlussfassung des Stadtrates.

Die Vorlage enthält die Präzisierung von Kosten, welche im Hauptausschuss beauftragt wurden. Damit gibt es präzisierte Kostenansätze, die überwiegend höher liegen, als bislang aus der Anlage 2 erkennbar.

 

Da das Land für die Kostenansätze die Information gegeben hat, spätestens beim Antrag auf Förderung des Objektes, diese mit allen erkennbaren Kosten zu versehen, haben wir die aus heutiger Sicht erkennbaren Obergrenzen der Kosten angesetzt, in der Hoffnung, dass nicht alle Mittel benötigt werden.

Als Gesamtsumme der Maßnahmen ergeben sich ca. 26 Mio €.

Es gab die Verständigung mit dem Land, das die Prioritätenliste der Reihenfolge des Beginns entspricht. Das Land will hierdurch seine Kassenmittel planen.

Der Maßnahmeplan ist in sofern keine Prioritätenliste aus dem Allgemeinverständnis, sondern unter Beachtung, was bereits begonnen wurde, die Reihenfolge der Abarbeitung der Maßnahmen.

 

Die Unterlagen dieses Maßnahmeplanes sind form- und fristgerecht, komplett beim Landkreis eingereicht. Es gibt die ersten Rückmeldungen.

Die Sportanlagen werden direkt zur Investitionsbank weitergegeben, welche zuständig ist.

 

 

Thema Kleine Strolche:

Oberbürgermeister:

Herr Dr. Kunze möchte sich zu dem laufenden Verwaltungsverfahren zwischen Kommunalaufsicht und Stadt Zeitz derzeit nicht äußern. In der Presse war zu lesen, dass es eine persönliche eMail gab, welche die Kommunalaufsicht an ein Mitglied des Stadtrates gerichtet hat.

Heute, am 19.09.2013 erhielt Herr Dr. Kunze eine Anfrage der Kommunalaufsicht, welche ordnungsgemäß bearbeitet wird. Es wurde eine Bearbeitungszeit bis 30.09.2013 festgelegt. Es erfolgt eine fristgemäße Bearbeitung und wir werden nachweisen, dass nach unserer Rechtsauffassung kein Ladungsfehler zu den Beschlüssen am 01.08.2013 bestand. Und solange ist die Beschlussfassung durch den Stadtrat wirksam.

 

Herr Schwarz:

Ihnen ist der Inhalt der eMail als solcher bekannt. Die Kommunalaufsicht rügt nicht Ladungsfehler, …

 

Einwurf Oberbürgermeister:

..sie rügt nach ihrer Aufsicht (nach § 51, Abs. 3 Nr. 4 GO LSA), wenn es so ist, dass eine erforderliche Unterlage dem Gremium zur Beschlussfassung vorenthalten wurde. Wir sind der Auffassung, dass keine erforderliche Beratungsunterlage vorenthalten wurde, weil - wer die Unterlage „Gutachterliche Stellungnahme der HJW + Partner Bausachverständige + Ingenieure Leipzig“ vom 29.07.2013 kennt - weiß, dass diese zur Beratung nicht notwendig war und auch nicht fristgemäß vorliegen konnte.

 

Herr Schwarz:

Dies ist ihre Interpretation, die Kommunalaufsicht sieht es in dem Fall anders und hat die Auffassung dazu anders eingeschätzt, als das bisher die Verwaltung getan hat. Es geht hier nicht um einen formalen Ladungsfehler, sondern um die Frage, ob uns das Vollständige oder wesentliche Teile dieses Gutachtens hätten vorliegen müssen.

Das ist allein die Frage mit der man sich zu befassen hat. Man sollte sich damit befassen und wir würden uns gern dieses Gutachten ansehen und können dann nochmals eine entsprechende Beschlussfassung herbeiführen. Warum wurde es z.B. nicht heute zu Informationszwecken ausgereicht.

 

Oberbürgermeister:

Eine eMail von Frau Hartmann an Herrn Exler löst keinerlei Rechtswirkungen aus. Heute ist ein Vorgang eingegangen, in welchem die Kommunalaufsicht die Stadt Zeitz, vertreten durch den Oberbürgermeister, zur Stellungnahme auffordert, ob dem Stadtrat bei seiner Entscheidung notwendige Unterlagen nach § 51, Abs. 3 Nr. 4 vorenthalten wurden.

Es wird durch die Stadt ganz klar gesagt, das Gutachten war zur Entscheidung überhaupt nicht erforderlich. Es stehen in diesem Gutachten keinerlei Zahlen, keine Einschätzungen. Im Übrigen wurde im Hauptausschuss die Möglichkeit eingeräumt, das Gutachten bis zum Stadtrat einzusehen. Ein Stadtrat hat um digitale Übersendung gebeten, was auch erfolgt ist.

Diese Möglichkeit bestand und besteht für alle.

Das Gutachten wurde durch die Verwaltung angefordert, ohne eine Frist und es war Zufall, dass es am 30.07. zur Sitzung des Hauptausschusses beim Oberbürgermeister vorlag. Dieser Hinweis wurde im Hauptausschuss auch so gegeben. Es wurde die Zusammenfassung – Seite 19 – welche sehr eindeutig war ausgereicht. Der HA hat in der Erörterung Herrn Dr. Kunze beauftragt, mit einer Mehrheit im Stadtrat die Streichung des Pkt. 2 – Neubau – vorzuschlagen. Dies hat Herr Dr. Kunze getan.

 

Dieses Gutachten, was alleine für unser Verwaltungshandeln die Frage beantworten sollte, ist die Kita Kleine Strolche so untergegangen, dass sie nicht wieder errichtet werden kann und dazu reichte die Seite 19 – dort steht, dass die Wiedererrichtung sinnvoll ist, auch wirtschaftlich ist, lediglich mit dem Restrisiko des aktiven Hochwasserschutzes. Das haben alle gewusst, auch schon vor diesem Gutachten und zu diesem Zeitpunkt haben wir auch keine anderen Preise gehabt als die 395.000 €. Die Zahlen waren auch bei der Abwägung bekannt. Damit hat keine notwendige Unterlage entsprechend unserer Rechtauffassung gefehlt. Der Brief von Frau Hartmann an Herrn Exler ist im Moment eine Meinungsäußerung. Es läuft ein Verwaltungsverfahren der Anhörung der Stadt Zeitz und wir nehmen dazu Stellung, warum wir dieses Gutachten nicht als notwendigen Beratungsgegenstand nach § 51, Abs. 3 Nr. 4 gesehen haben, nicht sehen konnten und auch heute nicht sehen.

Herr Dr. Kunze hat nicht vor, heute über ein laufendes Verwaltungsverfahren zwischen der Kommunalaufsicht und der Stadt Zeitz zu diskutieren. Wenn im Ergebnis des Verfahrens die Kommunalaufsicht zu der Auffassung gelangen sollte, dass wir neu beschließen müssen, dann müssen wir das tun.

 

Herr Schwarz:

Die Vorlage selbst und die Beschlusslage dazu, betrifft einen umstrittenen Standort des Wiederaufbaus, es gab eine (knappe) Mehrheitsentscheidung für den Wiederaufbau. Zu diesem Zeitpunkt lag uns aber das Gutachten nicht vor. Man kann über das Gutachten orakeln, weil ich es nicht komplett kenne, ich kenne nur die Seite 19 mit einer Zusammenfassung. Und wir haben nach dem jetzigen Kenntnisstand im Vergleich zu den damaligen Kostenschätzungen des Aufbaus, in der Diskussion waren damals auch an das Sachgebiet Technisches Zeitz Fragen gerichtet worden. So die Frage der Einhaltung der Wärmeschutzverordnung, der Wärmedämmung, ob die Baukosten so wirklich belastbar sind. Wir haben mittlerweile nach dem jetzigen Maßnahmekostenplan, den wir heute beschließen sollen, eine dreifache Bausumme ausgewiesen und diese zwei Umstände, die Nichtkenntnis eines Gutachtens und die nach nunmehriger Verdreifachung der Bausumme, rechtfertigt zumindest eine gewisse Vorsicht und die Obacht sich diese Entscheidung nochmals zu Gemüte zu führen.

 

Oberbürgermeister:

Herr Schwarz, dass ist ihre Meinung. - Wenn die Kommunalaufsicht der Meinung ist, dass wir es nochmals Behandeln müssen, dann rufe ich es auf, ansonsten nicht, weil es auch nicht sinnvoll scheint.

Die Abwägung, die im Hauptausschuss und im Stadtrat mit Wortmeldungen durchgeführt wurde, hat überhaupt nichts mit dem Gutachten zu tun. Das Gutachten spielte überhaupt keine Rolle. Sondern es war die Argumentation, die auch plausibel war, wieso wird die Sparkasse wieder aufgebaut, wieso wird das Amtsgericht wieder aufgebaut, wieso nehmen wir die  Schwimmhalle wieder in Betrieb und reparieren sie für eine nicht unbedeutende Summe. Wieso reparieren wir das Haus der Jugend, wieso haben wir die Kita Bummi wieder in Betrieb genommen und sollen gerade die „Kleinen Strolche nicht wieder aufbauen. Das war die Diskussionslage in STR und im HA. Es spielte überhaupt keine Rolle. Im Nachgang bin ich durch den Schriftverkehr mit der Staatskanzlei, Hintergrund Thälmann-Stadion, noch einmal sehr belehrt worden, das alles was über die notwendige Wiederherstellung hinausgeht, von der Stadt zu bezahlen wäre.

Die Staatskanzlei hätte überhaupt kein Problem damit, uns den Neubau zu ermöglichen. Die Staatskanzlei würde die notwendigen Kosten der Wiederherstellung – neuester Stand der Technik – Kleine Strolche erstatten, die Differenz müsste die Stadt Zeitz tragen. Ich habe in einem gestrigen Telefonat mit Frau Hartmann von der Kommunalaufsicht festgestellt, dass sie etwas lächelnd am Telefon gesagt hat, als ich gefragt habe, geben sie mir die Kreditermächtigung“: „Die Antwort kennen Sie“.

Einem anderen Beschluss hätte der OB wegen Nachteiligkeit für die Stadt widersprechen müssen, weil wir das Geld nicht haben. Jeder der den Top wieder aufrufen will, will letztendlich die zweite Variante „Neubau“ neu entscheiden. Ich halte eine solche Beschlussfassung für ungesetzlich.

 

Herr Hörig:

Herr Hörig war selbst unten, er benötigt kein Gutachten. Es geht um Kinder, deshalb ein Ja zum Erhalt der Kleinen Strolche.

 

Herr Schwarz:

Nachdem wir den ganzen Juli und August hier gesessen haben, mit verschiedenen Maßnahmeplänen. Diese Liste wurde immer aktualisiert. Im Vergleich zur letzten Tabelle hat sich die Summe verdoppelt.

Ich möchte nicht die Sachlichkeit oder Qualität der entsprechenden Zuarbeiten bewerten, es ist aber verwunderlich, das man kurz vor Abgabeschluss meint, dass man aus Sicherheitsgründen 50 % aufschlagen muss. Und wenn in der Sommerphase Entscheidungen getroffen sind, durch welches Gremium auch immer, dann sind die Entscheidungen nach dem damaligen Kenntnisstand getroffen wurden. Auch was die Kosten anbetrifft, denn danach musste man sie verantworten. Und wenn wir heute 1,2 Mio € für die Kleinen Strolche haben, wobei man sich darüber streiten kann, ob der Brückenweg und Teile dazugehören oder nicht, dann muss man doch noch mal kritisch hinterfragen, ob die Entscheidung, wenn wir nochmals darüber befinden oder befinden sollen, Wideraufbau oder Neuerrichtung eines Gebäudes an einer Stelle, dass weiter im Hochwassergebiet liegt und welches weiter selbst ein Grundwasserproblem hat, schon immer hatte und auch weiterhin haben wird. Ob es dort gerechtfertigt ist, auf die Anzahl der Kinder diese Summe zu investieren. Wir können auch sagen, statt den 25 Mio wird es in der Summe 30 Mio kosten und vielleicht bekommen wir die vom Land tatsächlich aus irgendeinem Topf investiert. Wenn ich aber sehe wie groß der Investitionshaushalt der nächsten Jahre sein wird, ohne diese Hochwasserschäden, weiß ich nicht auf viel viele Jahresscheiben wir hier Gesamtinvestitionen tätigen und wie die Nachhaltigkeit hier dazu steht.

 

Wir werden ohne dieses Unglück Hochwasser, nie wieder in die Lage kommen, soviel Geld als Zuweisung zu erhalten und ich finde, dass dieses Geld nachhaltig eingesetzt werden sollte. Und wenn die Investitionsbank oder wer auch immer der Geldgeber in diesem Fall ist, Ersatzneubauten finanziert, dann sollte man im Einzelfall nachhaltig prüfen, ob in einer solchen nachhaltig ein größerer Nutzen entsteht. Anderes habe ich nicht gefordert. Wenn sich dann im Laufe der Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt, die voraussichtlichen Investitionsposten teilweise verdoppeln oder gar in Einzelfällen verdreifachen, ist dies Grund alleine, die Diskussion noch einmal aufzumachen und gegebenenfalls nochmals eine Beschlusslage dazu herbeizuführen. Man kann sich streiten, ob ein Thälmann-Stadion an diesem Standort oder mit dieser Gesamtsumme von mittlerweile über 3,8 Mio €. Was kostet ein komplett neues Stadion, welches außerhalb des Hochwassergebietes liegt? Ein aktiver Hochwasserschutz kann im Thälmann-Stadion nicht betrieben werden. Von den anfänglichen Ansätzen sind wir bei weitem entfernt. Wir haben das letzte Mal eine abschreckende Zahl erhalten eine Neuerrichtung eines Kindergarten mit Hort – Kleine Strolche – da wurden 1,2 Mio € genannt. Jetzt ist die aktuelle Kostenschätzung für eine Sanierung in dieser Größenordnung und nicht unterschlagen wir die zweite Kita Bummi in der Freiligrathstraße, wo uns gesagt wurde, es ist nur die Heizungsanlage und die Elektrik ein wenig zu reparieren. Mittlerweile stehen dort 150.000 €. In der Summe ist das ein anderer Sachverhalt, der gegebenenfalls eine gesonderte Bewertung erfahren muss. Ich bin auch nicht der Freund, ohne zu negieren, dass man an dieser Stelle Gelder beantragen muss. Aber das meiste davon sind Steuergelder, die der eine oder andere hier erarbeiten muss. Wir müssen diskutieren, nachdem das letzte Mal eine Summe von 100.000 € für das Zekiwa-Gebäude genannt wurde, jetzt auf einmal 500.000 € in ein Objekt über den Zustand mag man streiten, wo aber aktuell nicht einmal eine Nutzungsvision da ist, ob man diese Mittel hier verbauen sollte. Dazu gibt es sicherlich unterschiedliche Meinungen und Auffassungen, aber das macht gerade eine demokratische Meinungsfindung aus.

 

Oberbürgermeister:

Wir können trefflich darüber sprechen, dass Maßnahmen aus der Liste gestrichen werden, dann sind sie aber nicht mehr in der Förderung. Dann gibt es auch keinen Ersatz dafür. Man sollte sich das an dieser Stelle überlegen.

Im HA und u.a. in einem nachfolgenden Schriftwechsel der Verwaltung mit Herrn Weißbrodt spielte für die Kostenermittlung „Kleine Strolche“ dann auch eine Rolle, wie viel vom Putz geschädigt war und wie viel vom Putz erneuert werden muss. Und wenn ich dies nach dem Stand der Technik nehme, auch wärmegedämmt werden müsste. Diese Kosten gab es bisher nicht. Diese sind im Zuwachs der Kostenansätze jetzt enthalten. Wenn ich den Vergleich mache, darf ich nicht den Bau, schlüsselfertige Übergabe für 1,2 Mio €, nach einer Hochrechnung, es gibt kein Angebot, dieses konnten wir uns nicht leisten. Es ist keine Außenanlage dabei. Sie wurden in der Stadtratsvorlage auch informiert, dass wir für eine nutzbare Kindereinrichtung im Neubau ca. 2 Mio € einschätzen. Wenn Frau Hartmann sagt, dass wir für die Differenzsumme zwischen der Wiedererrichtung Kleine Strolche und dem funktionsübernahmefähigen Neubau die Differenz nicht kreditiert bekommen, dann kann ich eine solche Beschlussfassung nicht verantworten.

Wir haben nichts und Kredit würden wir nicht bekommen. In sofern müssen wir auch seriös bleiben, ich könnte jetzt sagen, ich beantrage die 2 Mio und wir machen es erstmal und kriegen in 2 Jahren die Rückforderung über 800.000. €. Ich weiß nicht, ob das der Glaubhaftigkeit der Stadt Zeitz und seines Stadtrates dienlich wäre.

 

Herr Schwarz:

Man könnte denken, dass es andere Beteiligte um die Diskussion im So-HA und STR waren, es waren schlussendlich die Vorlage der Verwaltung und auch die Kostenschätzung der Verwaltung, die ich eingeholt hatte für Ersatzneubauten.

Es war auch die Verwaltung selbst, die dort eine Flurkarte ausgelegt hatte, wo etwaige Ersatzneubauten hätten liegen können. Es waren keine Forderungen seitens des STR. Es gab auch immer die Aussage, seitens der Verwaltung, insbesondere ihnen Herr Dr. Kunze, dass wenn ein vom Hochwasser geschädigtes Objekt an der Stelle nicht wieder aufgebaut werden kann, dass die Mittel durch Ersatzneubau förderungsfähig sind. Das ist von ihnen über die gesamte Beratungszeit in den So-HA den gesamten Sommer über so dargetan worden. Woher jetzt diese inhaltliche Wandlung kommt, weiß ich nicht. Natürlich ist es bequem zu sagen, wir nehmen möglichst viel Geld und stecken das in die geschädigten Objekte ohne eine wirkliche Verbesserung des Zustandes zu haben.

Im Tierheim ging es um Kosten von 100.000 € und jetzt sehe ich in der Liste 700.000 €. Wo kommt hier die Versiebenfachung der Kosten her? Man kann es mir gern begründen, aber für 700.000 € kann man ein komplett neues Tierheim errichten.

Es geht hier nicht mehr um die Kosten allein für die Zwingeranlage und teilweise beschädigten Verwaltungsgebäude. Herr Kunze, sie sind mal hier mit Visionen angetreten, die eine Vision war das Zekiwa-Gebäude, was für 100.000 € erworben wurde und ich bin der Meinung, dass man hier und da Visionen haben muss. Und ich habe auch in der Rede nach den Hochwasserereignissen dafür plädiert, in dieser Krise eine Chance zu sehen, Dinge zu verändern, Dinge auch mal anders zu betrachten. Davon sind insgesamt alle Beteiligten ziemlich weit entfernt. Wir fassen jetzt möglichst viel Geld ab, sonst tun es andere und wir können uns dann rühmlich schätzen, dass es nie wieder einer schaffen wird, auf einzelne Objekte, so wenig nachhaltig, so viel Geld zu investieren. Wenn das eine Mehrheit findet, muss ich dies akzeptieren. Aber ich persönlich bin anderer Meinung dazu.

 

Oberbürgermeister:

Sie sehen auch, dass wir einerseits mit der gebotenen Vorsicht kein Risiko für unseren Haushalt eingehen dürfen.

Aber das wir im Moment mit dem Wissen, dass das Land gesagt hat, der Antrag ist Obergrenze, danach bekommt man nichts mehr. Es wurde mit der Obergrenze der Schätzungen rangegangen. Diese am 15.09.2013 eingereichte Gesamtmenge ist auch die Obergrenze der Förderung für die Stadt Zeitz. Es wird keine Erhöhung der Obergrenze geben.

 

Ich persönlich habe auch bis zum Beginn der HA – Sitzung den Neubau favorisiert. Ich habe dann anders abgestimmt, weil ich mich der Einsicht beugen musste, in bestimmte weitere Gegebenheiten und Faktoren und ich als Oberbürgermeister nicht frei bin, nur zu sagen, was ich persönlich für eine Meinung vertrete, sondern dann auch abwägen muss aus der Funktion heraus. Ich würde mir weiter den Neubau wünschen, aber ich kann ihn in meiner Funktion nicht verantworten.

Ich habe mich entschieden für die Wiedererrichtung der Kleinen Strolche, aber die Mitglieder des Hochwasserbeirates wissen, dass wir uns sehr intensiv im Hochwasserbeirat auch dem aktiven Hochwasserschutz für die Kleinen Strolche gewidmet haben. Wenn das Land mitgeht, glauben wir auch eine Lösung zu haben.

 

Frau Späte:

Bittet um Abstimmung zur Vorlage.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Die eingereichten Maßnahmen werden genehmigt (siehe Anlage).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0