Auszug - Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung 2012 und der Entlastung des Oberbürgermeisters
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 29.10.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:05 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/14/1072/13 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung 2012 und der Entlastung des Oberbürgermeisters | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Rechnungsprüfungsamt | |||||||
Federführend: | Rechnungsprüfungsamt | |||||||
Herr Oberbürgermeister Dr. Kunze (formell – der Oberbürgermeister nimmt an der inhaltlichen Beratung nicht teil!):
Der Prüfbericht enthält die Zusammenfassung auf den Seiten 7 – 9. Dort befinden sich die Punkte, welche zur Behandlung relevant sind.
Zu den Punkten gibt es die schriftliche Beantwortung der Verwaltung. Rückfragen werden beantwortet. Allerdings geht es hier ausschließlich um die Feststellung eines Ergebnisses.
Herr Hörig:
- Die Pro-Kopf-Verschuldung hat sich im Verhältnis sehr günstig gestaltet gegenüber vergleichsweise anderen Städten. Er bittet um einige Ausführungen dazu.
- Er vermisst die rechtliche Gegenüberstellung zum Verein „Auf Messers Schneide“.
Herr Schröder:
zu 1. Er bestätigt die Aussage von Herrn Hörig.
Herr Oberbürgermeister Dr. Kunze (formell):
zu 2. Der Verein „Auf Messers Schneide“ ist nicht Bestandteil der Prüfung des
Jahresabschlusses der Stadt Zeitz. Hier gibt es noch einen separaten Prüfbericht und
eine weitere Mitgliederversammlung.
Herr Schröder geht davon aus, dass im November dieses Jahres die ausstehenden Informationen zu diesem Punkt bekannt gegeben werden.
Herr Schröder
zu Seite 13 Schlussbericht:
Die Stellen im Stellenplan der Stadt Zeitz sind künftig als VbE auszuweisen. Ist dies so?
Oberbürgermeister: Ja.
Frau Späte
zu Seite 16 Schlussbericht:
Bittet um Erläuterung der Beanstandung unter Punkt 5.2.2.1. dahingehend, wie das im Jahr 2013 positiv berücksichtigt wurde.
Und welche Fördermittel betrifft das?
Frau Schürmann:
Die Beanstandung betrifft in der Hauptsache die Behandlung der investiven Einnahmen des Haushaltsjahres 2012, also Fördermittel, die im Haushaltsjahr noch nicht verwendet wurden. Zur Behandlung dieser Fördermittel ist anzumerken, dass mit dem Übergang zur Doppik eine andere Verfahrensweise praktiziert wurde, als in den Vorjahren. Dort war es so, dass die Möglichkeit einer „Rotabsetzung“ bestand. Das heißt, die Einnahmen wurden in dem Haushaltsjahr, in welchem sie eingegangen sind, „rot“ abgesetzt und als neue Einnahmen im folgenden Jahr wieder eingebucht und standen somit zur Ausgabe zur Verfügung.
Wenn diese Verfahrensweise in 2012 so durchgeführt wurde, wären diese Einnahmen untergegangen, weil diese auch noch nicht als Sonderposten nachgewiesen werden konnten.
Das Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen hat sich an die Überleitungsvorschriften gehalten, welche vom Land Sachsen-Anhalt bereits im Jahr 2006 ausgereicht wurden. Diese Vorschriften sehen eine differenzierte Behandlung von Einnahmen für laufende Zwecke (Spendeneinnahmen) vor. Diese sind in Verwahrkonten umzubuchen. Bei den Einnahmen für investive Zwecke ist es nach den Überleitungsvorschriften so vorgesehen, dass die in der alten Jahresrechnung im Jahr 2012 tatsächlich als Einnahmen zu verbuchen sind. Es handelt sich um eine rechtmäßige Buchung, die zur Verbesserung des Ergebnisses führt. Daher gibt es seitens des Sachgebietes Haushalts- und Rechnungswesen Einwände gegen diese Beanstandung, weil die Rechtsauffassung vertreten wird, dass nach den Überleitungsvorschriften gehandelt wurde.
In der Eröffnungsbilanz werden die Fördermittel, welche noch nicht verwendet sind, als passive Rechnungsabgrenzungsposten behandeln. Das sind Einnahmen, die noch nicht dem ursprünglichen Haushaltsjahr wirtschaftlich zugeordnet werden konnten und diese Fördermittel sind im Jahr 2013 für die investiven Maßnahmen eingesetzt worden. Sobald diese eingesetzt werden und der Vermögenswert der Investition aktiviert wird, werden auch diese Fördermittel als Sonderposten passiviert und tragen künftig zur Finanzierung der Abschreibungen bei.
Herr Bliedtner:
Dies war der letzte Haushalt, der kameral durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft wurde. Es gibt natürlich auch Übergangsrichtlinien. Am 31.12.2013 endet der Haushalt. Dort ist nach kameralem Recht zu verfahren. Hier ist eine Richtlinie vorgegeben, nach welchen Punkten in der Übergangszeit zu handeln ist.
Nach weiterer Diskussion und den Erläuterungen des Oberbürgermeisters wird festgehalten, dass hier eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt besteht.
Ein Abgleich konnte in der heutigen Sitzung nicht stattfinden.
Dem stimmt der Vorsitzend zu.
Hinweis Frau Schürmann:
Das betrifft die Fördermittel
- in Höhe von ca. 143.000 Euro für die Sanierung Turnhalle Bergsiedlung
- in Höhe von ca. 127.000 Euro aus dem Programm Stadtumbau – Ost
- in Höhe von ca. 2.100 Euro für die Buswartehalle Zettweil
Diese Ausführungen befinden sich im Rechenschaftsbericht auf Seite 23.
Frau Späte
zu Seite 25 Schlussbericht:
Bittet um Erläuterung der Beanstandung unter Punkt 6.1.2.2.
Oberbürgermeister (formell):
Die Beanstandung wurde ausführlich beantwortet. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Frau Späte
zu Seite 31 Punkt 6.6. Schlussbericht:
Wie wird mit der Rücklage Theißen umgegangen?
Herr Bliedtner:
Die Gemeinde Theißen hat noch zum 12.12.2010 eine Änderung des Gebietsänderungsvertrages vorgenommen. Dort wurde verankert, dass die Straßenausbaubeiträge, die die Gemeinde nach der Eingemeindung erhält, für die Refinanzierung der dort vorgenommenen Straßenbaumaßnahme zu verwenden sind.
Frau Schürmann:
Aufgrund der Festlegung des Oberbürgermeisters wird so verfahren, dass die Straßenausbaubeiträge, die sich bisher in der Rücklage Theißen befunden haben, dort herausgerechnet und bereits in der Eröffnungsbilanz als Sonderposten nachgewiesen werden. Diese Sonderposten werden jährlich ertragswirksam aufgelöst über die gesamte Nutzungsdauer der Straße. Das heißt, sie tragen zur Finanzierung der Abschreibung bei.
Oberbürgermeister (formell):
Im Gebietsänderungsvertrag wurde die Rücklage gesichert. Diese ist bis zum 31.12.2014 vereinbart, dass sie für Angelegenheiten der Ortschaft Theißen auf Entscheidungsempfehlung des Ortschaftsrates Theißen von der Stadt verausgabt werden können. Der Ortschaftsrat ist auch heute noch der Auffassung, dass die Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen der allgemeinen Rücklage zuzuführen sind und ewig verwendet werden können. Das ist nicht der Fall. Diese Gelder sind einem Zweck zuzuführen und entsprechend in den Abschreibungen zu verbuchen. Der aktuelle Stand ist der, wenn der Ortschaftsrat Theißen nicht den Beschluss für die Zweckbindung in Höhe von 300.000 Euro für den Rückbau der Schule Theißen aufheben würde, würde in der Rücklage kein eigenes verfügbares Geld existieren. Sollten nach 2014 noch Restgelder in der Rücklage existieren, sind diese dem Haushalt der Stadt Zeitz zum 01.01.2015 zuzuführen.
Appell von Herrn Bliedtner an alle Fraktionen:
Es wird um eine geordnete und vor allem termingerechte Abrechnung der Fraktionsgelder gebeten.
Herr Hörig widerspricht dem. Seine Fraktion hat nachweislich korrekt abgerechnet.
Beschluss:
Dem Stadtrat liegen der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Zeitz über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz und die Stellungnahme des Oberbürgermeisters vor.
Der Stadtrat bestätigt die Jahresrechnung 2012 der Stadt Zeitz und gibt zugleich dem
Oberbürgermeister die Entlastung gemäß § 170 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |