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Auszug - Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge   

42. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 17 Beschluss:V/STR/65/1036/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/1036/13 Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Schulze-Knechtel verlässt den Friedenssaal

Herr Schulze-Knechtel verlässt den Friedenssaal.

Gegenwärtig sind 38 stimmberechtigte Mitglieder anwesend, davon nimmt gemäß § 31 GO LSA Herr Musgiller nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich.

 

Im gestrigen Ältestenrat äußerte Frau Späte die Bitte, dass der Oberbürgermeister hierzu noch Informationen geben möge. Herr Dr. Kunze kommt dem nach und gibt folgende Informationen:

Die entsprechenden Bekanntmachungen haben im Amtsblatt „Michael-Boten“ gestanden. Nach der Bekanntmachung soll es entsprechende telefonische Rückfragen von Anliegern des Ahornweges im entsprechenden Sachgebiet gegeben haben. Die gegebene Mitteilung vom Sachgebiet Gebühren und Beiträge sei gewesen, dass es sich im Durchschnitt pro Grundstück um 700,00 Euro handeln würde.

 

Frau Späte möchte anregen, dass es Sinn machen würde, zwischen der Veröffentlichung und der Frage, dass dann hier im Stadtrat Beschlüsse gefasst werden sollen, auch Anlieger zu einer Versammlung einzuladen.

 

Herr Sauppe möchte hierzu anregen, dass generell die Anbringung von LED-Lampen effektiver sei.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/1036/0711/13:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Ahornweges in Zeitz.

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Ahornweg als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

38

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  6

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1 Herr Musgiller