Auszug - Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
42. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 17 | Beschluss: | V/STR/65/1036/13 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.11.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/1036/13 Ausbau des Ahornweges in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Schulze-Knechtel verlässt den Friedenssaal.
Gegenwärtig sind 38 stimmberechtigte Mitglieder anwesend, davon nimmt gemäß § 31 GO LSA Herr Musgiller nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich.
Im gestrigen Ältestenrat äußerte Frau Späte die Bitte, dass der Oberbürgermeister hierzu noch Informationen geben möge. Herr Dr. Kunze kommt dem nach und gibt folgende Informationen:
Die entsprechenden Bekanntmachungen haben im Amtsblatt „Michael-Boten“ gestanden. Nach der Bekanntmachung soll es entsprechende telefonische Rückfragen von Anliegern des Ahornweges im entsprechenden Sachgebiet gegeben haben. Die gegebene Mitteilung vom Sachgebiet Gebühren und Beiträge sei gewesen, dass es sich im Durchschnitt pro Grundstück um 700,00 Euro handeln würde.
Frau Späte möchte anregen, dass es Sinn machen würde, zwischen der Veröffentlichung und der Frage, dass dann hier im Stadtrat Beschlüsse gefasst werden sollen, auch Anlieger zu einer Versammlung einzuladen.
Herr Sauppe möchte hierzu anregen, dass generell die Anbringung von LED-Lampen effektiver sei.
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/65/1036/0711/13:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Ahornweges in Zeitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Ahornweg als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 38 |
Ja-Stimmen: | 30 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 6 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 1 Herr Musgiller |