Auszug - Allgemeine Anfragen
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | |||
TOP: | Ö 7 | ||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | ||
Datum: | Di, 01.04.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 18:35 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Vorsitzender:
Herr Schröder gibt bekannt, dass seine Fraktion B 90 / Grüne , FDP , ZDI folgende Anfragen gestellt hat mit der Begründung, dass die planmäßige Sitzung des Bildungs-, Kultur- und Sozialausschusses am 24.03.2014 mangels fehlender Tagesordnungspunkte abgesagt wurde.
Der Oberbürgermeister beantwortet die Fragen wie folgt:
Anfrage 1:
Mit der beschlossenen Schließung und dem geplanten Abbruch des Gebäudes in der
Anna-Magdalena-Bachstraße (ursprünglich Kiko) ist vakant, wo die bisher dort untergebrachten Einrichtungen zukünftig agieren sollen. Vom OB wurde diesbezüglich lediglich die Lösung für die Medienausleihstelle vorgeschlagen.
Unsere Anfrage konzentriert sich auf den bisher in diesem Gebäude untergebrachten
FUKS. Welche Alternativen werden aufgezeigt, da im HH 2014 Zuwendungen für freie Träger eingestellt sind. Es darf keine Entwicklung eintreten, wo wegen fehlender Unterbringungsvarianten die Auszahlung der Zuwendungen infrage gestellt wird.
Antwort:
Mit dem Auszug der VS-Begegnungsstätte und dem Umzug der Medienausleihstelle von der Anna-Magalena-Bach-Str. in die Käthe-Niederkirchner-Str. steht eine Hälfte der ehemaligen Kiko leer. Ebenso steht schon seit mehreren Jahren eine Hälfte der ehemaligen Kiko im Platanenweg leer, in der 2. Hälfte ist eine private Musikschule eingemietet. Zur Beseitigung dieser aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht tragbaren Situation wird derzeit eine Zusammenlegung der 2 Nutzungen im Objekt Platanenweg geprüft. Damit hätte man ein Objekt voll ausgelastet und das andere vollständig freigelenkt.
Mit dem freien Träger FUKS e.V. haben schon vor-Ort-Termine im Platanenweg stattgefunden – dabei wurden die Eignung der Räumlichkeiten und der Außenanlagen für die Unterbringung des Kinder- und Jugendtreffs festgestellt – allerdings bedarf es noch einiger Investitionen, bevor ein Umzug möglich ist. Einigkeit besteht darin, dass bis zu einem möglichen Umzug der Betrieb des Kinder- und Jugendtreffs in der Anna-Magdalena-Bach-Straße ermöglicht ist.
Anfrage 2 :
Wie jüngsten Pressemitteilungen zu entnehmen war, ist die Unterbringung der Kita Bummi
nunmehr auch in der Kita Kinderträume erfolgt. Damit wird anerkannt, dass die Kita Kinderträume über die notwendigen und ausreichenden Räumlichkeiten verfügt und zudem noch mit dem benachbarten Schlosspark ein ideales Umfeld bietet.
Es ist deshalb zu fragen, warum die Schließung der Kita Kinderträume im Jahr 2014
forciert wird und erhebliche Mittel in den Wiederaufbau hochwassergefährdeter
Einrichtungen (Kleine Strolche und Bummi) fließen?
Gerade am Beispiel der Kita Bummi (schon Schimmelbildung während der Phase der gegenwärtigen Instandsetzungsarbeiten) lässt die Schlussfolgerung zu, dass die Kitas im Hochwassergebiet auch nach den aufwendigen Instandsetzungsarbeiten gegen Schimmel- und Keimbildung nicht ausreichend gesichert sind.
Antwort:
Zurzeit erfolgt in der Kita Kinderträume zusätzlich die Betreuung der Kinder aus der Kita Kleine Strolche und der Krippen- und Kindergartenkinder der Kita Bummi. Dies ist begründet mit den Sanierungsarbeiten nach dem Hochwasser. Die Hortkinder der Kita Bummi werden weiterhin im 1. Obergeschoss der Kita Bummi betreut.
Eine Forcierung der Schließung der Kinderträume im Jahr 2014 erfolgt nicht. Gemäß dem Handlungskonzept für die Kindertageseinrichtungen in Zeitz, das der Stadtrat im April
2013 beschlossen hat, ist die Kita Kinderträume eine Bedarfseinrichtung, die bis zum 31.07.2015 gesicherten Bestand hat.
Beantwortung der Anfragen von Herrn Hedrich:
Oberbürgermeister zu 1. und 3.:
Am 18.03.2014 wurde der Haushaltsplan 2014 mit seinen Anlagen und dem Genehmigungsantrag bei der Kommunalaufsichtsbehörde eingereicht. Seither gab es keine Rückinformation in schriftlicher oder mündlicher Form. Am heutigen Tag wurde seitens der Verwaltung eine besondere Begründung für die Kreditermächtigung „Anschaffung eines Löschfahrzeuges“ nachgereicht, da hier ein beim BLK, Dezernat 1 Sachgebiet Amt für Brand- und Katastrophenschutz und Rettungswesen protokollierter Vorgang zur dringlichen Ausstattung vorliegt. Es wird verlangt, dass dringend ein TLF 24-50 zur Gewährleistung der Grundsicherung angeschafft wird. Anlagen zu diesem Dringlichkeitsantrag zur Kreditermächtigung belegen die Bedeutung für die aktuellen Baugenehmigungen der Investitionen von Südzucker und CropEnergies Bioethanol GmbH.
Weitere Vorgänge sind momentan nicht existent.
Frau Späte:
- Hat es Kontakt mit der Kommunalaufsichtsbehörde gegeben und ist die Stadt Zeitz zu einem Erörterungstermin eingeladen worden?
- Inwieweit ist die Anschaffung von Feuerwehrtechnik so dringlich, dass es uns in die Situation bringt, welche jetzt vorliegt, da ja wahrscheinlich als nächstes die Drehleiter ansteht. So eine Verfahrensweise ist nicht tragbar, da die langfristige haushaltstechnische Planung komplett aus der Form gerät.
- In welchem Zeitraum ist die Kommunalaufsichtsbehörde in der Lage, den Haushaltsplan zu genehmigen?
Oberbürgermeister zu 1. und 3.:
Die Kommunalaufsichtsbehörde hat sich noch nicht festgelegt. Es gibt auch noch keinen Erörterungstermin. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wird die Kommunalaufsicht eine Anhörung in schriftlicher Form durchführen, die möglicherweise mit einem Zwischengespräch beantwortet wird und gegebenenfalls im Rahmen eines solchen Gespräches eine Fristverlängerung genehmigt wird.
Oberbürgermeister zu 2.:
Im Jahr 2013 wurde das TLF 24-50 planmäßig zur Generalrevision abgegeben. Nach Aussagen der Fachleute kann auf das Fahrgestell nicht wieder aufgebaut werden. Das Fahrzeug musste sofort still gelegt werden.
Damit ergibt sich der beschleunigte Beschaffungsbedarf. Im Bedarfsplan stand ein Hilfeleistungsfahrzeug auf Wechsellader. Laut Burgenlandkreis ist ein Tanklöschfahrzeug für den Sofortangriff erforderlich inklusive der 4.000 Liter Löschwasservorrat. Der vorliegende Risiko- und Bedarfsplan der Stadt Zeitz, welcher allerdings nicht dem Stadtrat sondern nur einem Ausschuss vorgelegen hat, muss in diesem Jahr aktualisiert und vom Stadtrat beschlossen werden. In diesem ist enthalten, dass in 2017 eine Drehleiter vorgesehen ist. Die Dringlichkeiten wurden so umsortiert, so dass das TLF 24-50 sofort benötigt wird. Die benötigte Winde soll auch an dieses Fahrzeug mit angebracht werden. Im Beschaffungsplan des Landes wurde weiter für 2016 das HLF angemeldet und die Stadt Zeitz ist im Bedarf für 2017 mit einer Drehleiter vorgemerkt. Da die Drehleiter als zweiter Fluchtweg genutzt werden muss, fehlt das entsprechende Hubfahrzeug für den abwehrenden Brandschutz. Die jetzige Drehleiter wird voraussichtlich nicht außer Dienst gestellt, sondern einer der beiden Ortsfeuerwehren mit Stützpunktfunktion zur Verfügung gestellt. Damit entfiele die gegenwärtig regelmäßige Nachforderung einer DL aus einer „Nachbarwehr“.
Herr Hedrich:
Bekommen die Stadträte zeitnah davon Kenntnis, wenn der Erörterungstermin feststeht und wenn es Probleme gibt, werden diese sofort beraten oder erst in der nächsten Wahlperiode?
Oberbürgermeister:
Bei der ersten Anhörung gibt es noch keine Beanstandungen (Schreiben vom 21.02.2014 als Anlage). Die Hinweise waren in der beschlossenen SR-Vorlage bereits eingearbeitet.
Bezüglich des Zeitfaktors kann keine Beantwortung erfolgen, da dies von der Kommunalaufsichtsbehörde abhängig ist.
Herr Gentsch:
Führt der Oberbürgermeister eine Nebentätigkeit aus, die dann durch den Stadtrat genehmigt werden müsste. Weiterhin sind die Einnahmen offen zu legen.
Oberbürgermeister:
Es gibt seit 1991 eine steuerrechtliche Anmeldung als freiberuflicher Kommunalberater und Dozent für Kommunalrecht. Dies wurde auch im Internet dargestellt. An dieser Seite hat sich lediglich geändert, dass seine Homepage 2009 für den Wahlkampf genutzt wurde, seither aber wieder in der ursprünglichen Form weitergeführt ist. Regelmäßig und umfänglich wurde dem Vorstand des Stadtrates sowie dem Rechnungsprüfungsamt darüber berichtet und auch die Nebeneinkünfte mitgeteilt. Nach der Nebentätigkeitsverordnung werden die Beträge nicht erreicht. Ein Betrag wird an die Stadtkasse direkt überwiesen.
Der Oberbürgermeister übt seit 2009 keine Beratungstätigkeiten als Kommunalberatung aus, sondern ist lediglich in angemessenem Umfang als Dozent für mehreren Bildungseinrichtungen zu Fragen des Kommunalrechts tätig. Vorzugsweise an Wochenenden. Auch dies ist dem Vorstand bekannt.
Frau Späte:
- Bitte um Beantwortung der Anfrage von Herrn Hedrich zu den Tariferhöhungen.
- Kann die Mälzerei mit einer Heizung ausgestattet werden.
- Warum stellt die Stadt Zeitz das Lichterfest in Frage? Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen.
Oberbürgermeister:
zu 1: Das Ziel der Verwaltung ist es, die Personalkosten bei 19 Mio. Euro zu halten. Eine
Senkung auf 18 Mio. Euro wird weiter angestrebt aufgrund der zukünftig ausscheidenden
Mitarbeiter. Allerdings wird diese Einsparung von den Erhöhungen größtenteils
aufgebraucht.
Welche Auswirkungen das auf den Haushaltsplan hat, kann erst nach belastbaren
Angaben errechnet werden.
zu 2.: Die Mälzerei wird im Sommer regelmäßig angeboten und vermietet. Der Einbau einer
Heizung ist aufgrund der fehlenden Dämmung eher unwirtschaftlich und nicht
beabsichtigt.
zu 3: Das Nutzungsentgelt umfasst einen minimalen Betrag und wurde mit dem Förderverein
LaGa vereinbart. Die Betreibung des Lichterfestes erfolgt mit Unterstützung eines privaten
Erfüllungsgehilfen, der an den Einnahmen der Eintrittsgelder mit beteiligt ist. Dieser Betrag
ist deutlich höher als der Aufwand seitens der Stadt für Reinigung, Unterhaltung etc. Die
Kosten, welche der Stadt Zeitz tatsächlich entstehen, bleiben in der Berechnung der
Stadt Zeitz. Es werden die zusätzlich entstehenden Personalkosten nicht berechnet.
Weitere Sachverhalte sind dem Oberbürgermeister nicht bekannt. Das Lichterfest steht
aus Sicht der Stadt nicht in Frage.