Auszug - Verpflichtung der Stadträtinnen und Stadträte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das älteste dazu bereite Mitglied des Stadtrates
konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz | |||
TOP: | Ö 4 | ||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | ||
Datum: | Mi, 02.07.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 19:15 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, übergibt zu Tagesordnungspunkt 4 die Leitung an Herrn Norbert Hörig, als das am frühesten geborene Mitglied des Stadtrates.
Herr Hörig nimmt die Verpflichtung der Mitglieder des Stadtrates vor und spricht den Verpflichtungstext:
Verpflichtung
„Ich verpflichte mich, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt treu zu dienen, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Pflichten als Stadtrat zum Wohle der Stadt Zeitz gewissenhaft zu erfüllen.“
Nach der Aufforderung durch Herrn Hörig erheben sich die Mitglieder des Stadtrates einzeln von den Plätzen und erwidern die Verpflichtung mit: „Ich verpflichte mich oder ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
Als Zusatz zur Verpflichtung erfolgt die aktenkundige Belehrung über die Paragraphen 32, 33 und 34 KVG LSA.
Folgende Stadträtinnen und Stadträte sind zur Verpflichtung nicht anwesend.
Frau Annette Eschner
Frau Henriette Rossner-Sauerbier
Frau Heike Reimschüssel
Herr Dr. Albrecht Weinhold
Herr Ralf Hartung