Inhalt

Auszug - Verpflichtung der Stadträtinnen und Stadträte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das älteste dazu bereite Mitglied des Stadtrates  

konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Mi, 02.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Der Oberbürgermeister, Herr Dr

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, übergibt zu Tagesordnungspunkt 4 die Leitung an Herrn Norbert Hörig, als das am frühesten geborene Mitglied des Stadtrates.

Herr Hörig nimmt die Verpflichtung der Mitglieder des Stadtrates vor und spricht den Verpflichtungstext:

 

Herr Hörig nimmt die Verpflichtung der Mitglieder des Stadtrates vor und spricht den Verpflichtungstext:

 

Verpflichtung

„Ich verpflichte mich, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt treu zu dienen, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Pflichten als Stadtrat zum Wohle der Stadt Zeitz gewissenhaft zu erfüllen.“

 

Nach der Aufforderung durch Herrn Hörig erheben sich die Mitglieder des Stadtrates einzeln von den Plätzen und erwidern die Verpflichtung mit: „Ich verpflichte mich oder ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Als Zusatz zur Verpflichtung erfolgt die aktenkundige Belehrung über die Paragraphen 32, 33 und 34 KVG LSA.

 

Folgende Stadträtinnen und Stadträte sind zur Verpflichtung nicht anwesend.

 

Frau Annette Eschner

Frau Henriette Rossner-Sauerbier

Frau Heike Reimschüssel

Herr Dr. Albrecht Weinhold

Herr Ralf Hartung