Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Stadtratswahl vom 25. Mai 2014
konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | Beschluss: | VI/STR/10/0001/14 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 02.07.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/10/0001/14 Entscheidung über die Gültigkeit der Stadtratswahl vom 25. Mai 2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtwahlleiter Wahlbüro | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt als Vorsitzender des Stadtwahlausschusses folgende Informationen:
Der Stadtwahlausschuss hat seine Arbeit ordnungsgemäß ausgeführt.
- Er hat in entsprechender Beschlussfassung ursprünglich die Kandidaten festgestellt.
- Er hat in weiterer Beschlussfassung am 27. Mai 2014 das Wahlergebnis für die Stadt Zeitz
und seine Ortschaften festgestellt.
- Er hat die Veröffentlichung im Amtsblatt am 07. Juni 2014 vorgenommen.
Mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist am 21. Juni 2014 gab es keine Einwendungen gegen die Wahl. Damit ist die Wahl aus dieser Sicht gültig. Der Oberbürgermeister bittet den Stadtrat, dies durch Beschlussfassung zu bestätigen.
Die gleiche Erklärung trifft dann auf die Tagesordnungspunkte 10 bis 17 zu.
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/10/0001/0207/14:
Der Stadtrat trifft nach Ablauf der im § 50 Abs. 2 bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 32 |
Ja-Stimmen: | 31 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |