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Auszug - Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Luckenau vom 25. Mai 2014  

konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 12 Beschluss:VI/STR/10/0004/14
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/10/0004/14 Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Luckenau vom 25. Mai 2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtwahlleiter
Wahlbüro
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/10/0004/0207/14:

Der Stadtrat trifft nach Ablauf der im § 50 Abs. 2 bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 

Stimmenergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0