Auszug - Beschlussfassung über die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 03.09.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/20/0040/14 Beschlussfassung über die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister SG Haushalts- und Rechnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Herr Immisch informierte über die Änderung der Beratungsfolge der Vorlage. In der gemeinsamen Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses sowie Haupt- und Wirtschaftsausschusses am 02.09.14 wurde eine Klausursitzung durchgeführt, es erfolgte keine Abstimmung.
Eine Abstimmung über die Vorlage nach Vorberatungen in den Ortschaftsratsitzungen erfolgt im Finanzausschuss am 16.09.14, Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 18.09.14 und Stadtrat am 25.09.14.
Herr Exler ergänzte, dass der Oberbürgermeister in der Sitzung am 02.09.14 gebeten hatte,
mögliche Änderungsanträge der Fraktionen bis eine Woche vor der Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses schriftlich einzureichen.
Es wurde über die Vorhaben Ausbau Weißenfelser Str. sowie Ausbau Knoten Wasservorstadt diskutiert.
Herr Exler fragte bzgl. Wiederherstellung Grabensystem Kayna an, ob die Kosten reduziert wurden, hat dies technische Hintergründe.
Herr Immisch: Die Finanzierung der Maßnahme sollte über das Förderprogramm „Vernässung“ des Innenministeriums erfolgen. Da der dafür erforderliche städtische Eigenanteil im Nachtragshaushalt gesperrt wurde, kann die Ausführung der Arbeiten derzeit nicht beauftragt werden.
Da die v.g. Maßnahme sehr wichtig ist, wird folgender Deckungsvorschlag unterbreitet:
Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von ca. 5,- T€ für die Wiederherstellung des Grabensystems in Kayna wird aus der HH-Stelle: 44.10011001 - S. 45 – Ausbau Weißenfelser Str. zur Verfügung gestellt.
Frau Lippert teilte mit, dass diesbezüglich eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht erforderlich ist.
In der Sitzung des Bauausschusses wird die Vorlage mit folgender Ergänzung beschlossen:
Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von ca. 5,- T€ für die Wiederherstellung des Grabensystems in Kayna ist wieder in den Nachtragshaushalt einzustellen.
Als Deckungsvorschlag wird aus der HH-Stelle: 44.10011001 - S. 45 – Ausbau Weißenfelser Str. zur Verfügung gestellt.
Durch das Sachgebiet Haushaltswesen ist diese Verfahrensweise mit der Kommunalaufsicht zu prüfen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltspan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis mit Ergänzung:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |