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Auszug - Beschlussfassung über die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses und Haupt- und Wirtschaftsausschuss
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 02.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/20/0040/14 Beschlussfassung über die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Der Vorsitzende des Haupt- und Wirtschaftsausschusses macht zu Beginn folgende Vorbemerkung:

 

Heute wird nicht die Empfehlung an den Stadtrat beschlossen. Heute sei lediglich in einer Klausursitzung der Nachtragshaushaltsplan aufzurufen, einzubringen und eine erste Diskussion durchzuführen.

Auf dieser Grundlage erfolgt auch die Beratung in den Ortschaftsratssitzungen und Ausschüssen der Stadt Zeitz. So dass die Beschlussfassung der Ausschüsse für den Stadtrat am 25.09.2014, dann im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss am 16.09.2014 und im Haupt- und Wirtschaftsausschuss am 18.09.2014 ansteht.

 

Wenn zum Ende der Beratung diese Tagesordnungspunkte keine Einwände bestehen, kann der Entwurf der Haushaltssatzung in den Ausschüssen weiter erörtert werden und kehrt dann in die Ausschüsse zurück.

 

Weiter erläutert der Vorsitzende des Haupt- und Wirtschaftsausschusses die bisherige Vorgehensweise und den aktuellen Stand zum Nachtragshaushalt 2014.

 

Frau Schürmann übernimmt das Wort und führt folgendes aus.

Der Nachtragshaushaltsplan wurde in erster Linie nach den Vorgaben der Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde erarbeitet. Die wesentlichste Position, welche sich ändert, sind die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, die in gleicher Höhe veranschlagt sind. Das betrifft die Hochwassermaßnahmen, die im Finanzplan 2014 nicht veranschlagt wurden. Weitere Veränderungen sind detailliert im Vorbericht dargestellt.

 

Der Vorsitzende des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ergänzt folgendes.

Die Änderungen aus den Ortschaftsratssitzungen und beratenden Ausschüssen werden im nächsten Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss und Haupt- und Wirtschaftsausschuss beraten. Die Form der Ausreichung der Unterlagen wird noch besprochen. Allerdings soll nach der Beschlussfassung im Stadtrat jeder ein vollständiges Exemplar erhalten, wo alle Änderungen eingearbeitet sind.

 

Herr Gentsch: Wie hoch sind die Zinsen bei den Kassenkrediten?

 

Antwort: siehe Anlage

 

Frau Späte verweist auf die heute ausgereichten Unterlagen. Dort finden sich die entsprechenden Informationen.

 

Herr Kmietczyk:

Hat der Beitritt zum STARK II – Programm zum Inhalt, dass die Kreditaufnahme selbstversagend wäre?

 

Oberbürgermeister:

Nein. Im Ausnahmefall können Kreditbewilligungen erfolgen. Allerdings darf sich die Gesamtverschuldung nicht verschlechtern.

 

Herr Kmietczyk:

Der Ausnahmefall war nicht zu erkennen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau Späte:

  1. Der Haushaltsplan zum Hochwasser wurde doppisch getrennt dargestellt. Gibt es hier Probleme bei der Liquidität? Wie sieht der Zeitplan aus und wie wirkt sich das auf die Hochwasser-Sanierungsmaßnahmen aus? Muss bei den Maßnahmen eine Drosselung vorgenommen werden?
  2. Im Investitionsplan waren Maßnahmen eingestellt, die auch Fördermittelanträge beinhalten. Einige wurden gestrichen bzw. verschoben. Wie erfolgt die Fortschreibung, welchen Umfang haben diese Veränderungen?
  3. Wie sind die Planungskosten für die Weißenfelser Straße abgedeckt?

 

Oberbürgermeister:

Zu 1: Eine Drosselung hat wenig Sinn, da nur für verausgabte Mittel die Erstattung im

         Auszahlungsantrag erfolgt. Erst nach Vorfinanzierung erfolgt eine Erstattung.

         Nach Förderrichtlinie ist bei allen Maßnahmen ein förderunschädlicher Baubeginn

         zugesichert.

Zu 2: Im Bereich der Dorferneuerung wurden keine Streichungen vorgenommen. Alle

         Maßnahmen, so, wie sie im ursprünglichen Haushaltsplan festgeschrieben sind, sind

         enthalten. Im Bereich Stadtsanierung SAN wurde eine leichte Kürzung vorgenommen,

         da die Kommunalaufsichtsbehörde darauf gedrungen hat, den Finanzplan

         auszugleichen. Allerdings ist keine Maßnahme gefährdet.

Zu 3: Die Weißenfelser Straße wurde in das Mehrjahresprogramm aufgenommen. Der

         Bescheid für den Straßenbau liegt der Stadt Zeitz vor. Einer Bewilligung seitens des

         Landesverwaltungsamtes steht nichts entgegen.

 

Herr Hörig:

Unter welcher Haushaltsstelle ist das Tourismuskonzept im Haushalt zu finden?

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Tiergartenhof zu erhalten?

Wann erfolgt die ordnungsgemäße Ausschilderung der Weinroute?

Wann wird der untere Wasserberg fertiggestellt?

 

Oberbürgermeister:

Zum Wasserberg gab es einen Beschluss des Stadtrates. Der Änderungsantrag von Herrn Hörig wurde abgelehnt.

Die Ausschilderung der Weinroute ist eine freiwillige Aufgabe, für die eine Ausgabe nicht gerechtfertigt ist.

Für den Tiergartenhof wurden die Hochwasserschäden im Objekt für die Förderung mit aufgenommen. Allerdings wird die Stadt Zeitz niemals selbst eine wirtschaftliche Betätigung vornehmen. Daher läuft derzeit im Amtsblatt die Ausschreibung des Objektes, um eine Betreibung möglich machen zu können.

 

Antrag Herr Hörig:

Erhöhung der Kosten für Weiterbildung um 5 %.

 

Oberbürgermeister:

Auch hier sind höhere Kosten nicht tragbar. Dennoch kann Herr Hörig seinen Antrag schriftlich einreichen mit Nennung des Deckungsvorschlages.

 

Frau Späte:

  1. Wo sind die Einsparungen der Energiemaßnahmen (STARK III) zu finden? Wie erfolgt die Überwachung?
  2. Wurde die Globaleinsparung von ca. 10 % im Ergebnisplan auch im Nachtragshaushaltsplan fortgeschrieben?

 

 

 

 

Oberbürgermeister:

Zu 2. Im Ergebnisplan gibt es einen kleinen Überschuss, der nicht gleich wieder verplant wird.

Zu 1: Es wäre interessant, in einer der nächsten Ausschüsse den Energie- und Umweltbericht

         Zeitz aktualisiert vorzulegen.

 

Herr Immisch zu 1:

Das Energiemanagement wird derzeit im Rechnungsprüfungsamt geprüft.

Allgemein ist zu sagen, dass es für jedes Objekt eine genaue Abrechnung über Energieverbräuche, Abschlagszahlungen usw. gibt.

 

Herr Schwarz:

Er bezweifelt, dass der Nachtragshaushaltsplan noch eine praktische Relevanz hat, da eine Genehmigung frühestens im Oktober möglich ist und die letzte Stadtratssitzung im Dezember durchgeführt wird.

Seine Fraktion hatte bereits im Vorfeld zur Beschlussfassung Haushaltsplan kritisiert, dass keine abschließende Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde erfolgte.

Die jetzige Beratungsfolge und der Nachtragshaushaltsplan sind ein Ergebnis der fehlenden Absprachefähigkeit der Stadtverwaltung mit der Kommunalaufsichtsbehörde.

Weiter kritisiert er, dass eine Vielzahl von Schriftverkehr innerhalb von 24 Stunden den Stadträten zugeleitet wird. Dahinter kann man Taktik vermuten, da die Übersichtlichkeit nicht mehr gegeben ist oder es ist auch nur Ausfluss eines qualitativen Anspruches der Arbeit der Stadtverwaltung.

Weiter rügt er, dass auf Seite 13 der Änderungslisten im Finanzplan die Inhalte äußerst schwer verständlich sind. Zum einen der thematische Ansatz des Zahlenmaterials als auch der Eindruck, der auf der Änderungsliste Seite 13 zunächst ergibt beim Lesen durch die Anlagen als solche nicht nachvollzogen werden können.

Zum Vernässungskonzept wurde die Einzahlung um 16.000 Euro reduziert, die Auszahlung erhöht sich um 19.800 Euro. Auf der Haushaltsstelle 5511.012001 (Seite 54) wurde vom effektiven Investitionsvolumen von 20.000 Euro der Ansatz in 2014 auf 200 Euro gekürzt.

Diese Position, zu der irgendwann einmal ein Stadtratsbeschluss gefasst wurde, findet in diesem Haushaltsplan keine Beachtung mehr. Eine Begründung dazu ist nicht zu finden.

Weiter geht es um die Kinderwagenausstellung. Dort reduzieren sich die Einzahlungen um 1.100 Euro, die Auszahlungen erhöhen sich um 200.000 Euro. Auf der Änderungsliste Seite 41 Hst. 2520.014001 ist ersichtlich, dass von den ursprünglich geplanten Investitionen in Höhe von 240.000 Euro (fremdfinanziert 130.000 Euro) effektiv 40.000 Euro übrig bleiben.

Ein nächstes Problem sieht Herr Schwarz in den Auswirkungen der Leistungsfähigkeit beim grundhaften Straßenausbau. Speziell geht es ihm um den Ausbau der Weißenfelser Straße. Mittlerweile wird seit vier Jahren veranlagt in mehreren Bauetappen. Das ist für dort ansässigen Gewerbetreibenden existenzschädigend und für die Anwohner eine Dauerbelastung.

 

Zum Umbau Knoten Wasservorstadt / Umstufung L 193. Der inhaltliche Ansatz auf der Änderungsliste Seite 13 ist falsch. Dort steht eine Veränderung von minus 100.000 Euro bei der Einzahlung. Seines Wissens ist im Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsichtsbehörde diese Haushaltsstelle bereits auf „0“ gesetzt gewesen.

 

Oberbürgermeister:

Er widerspricht der Aussage, dass die Verwaltung fehlerhaft arbeitet und weist dies entschieden zurück. Die Bemühungen der Verwaltung sind bekannt, trotz erheblicher Sparzwänge noch ein Maximum in irgendeiner Weise in allen Bereichen zu erreichen. (Erweiterte schriftliche Beantwortung siehe Anlage zum Protokoll).

Ein Großteil der angesprochenen Positionen war Bestandteil des Beitrittsbeschlusses im Juni dieses Jahres. Sie wurden als Haushaltssperren beschlossen.

Das Kinderwagenmuseum ist eine freiwillige Ausgabe. Hier wurden die Finanzen auf drei Jahre aufgesplittet, um dort überhaupt noch agieren zu können. Die Fördermittelstelle trägt diesen Schritt mit.

Zu L 193 ist zu sagen, dass das Land der Stadt Zeitz diese Straße per Rechtsverordnung überträgt. Dazu gehört die Mühlgrabenbrücke. Das Land wird die Beseitigung der Hochwasserschäden finanzieren. Und mit noch ein paar wenigen Fördergeldern muss die Brücke saniert werden, ansonsten wird diese Brücke aller Voraussicht nach komplett gesperrt werden.

 

Der Oberbürgermeister stellt fest, dass Herr Hörig den Antrag über die Erhöhung der Fortbildungskosten um 5 % übergeben hat. Dieser wird am 16.09.2014 im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss mit behandelt.

 

Herr Exler:

Er regt an, im Haushaltsplan 2015 mit Kennzahlen zu arbeiten. Zum Beispiel sollte im Schlosspark, Schloss und Museum sowie in der Zeitz-Information eine Besucherzählung nach Postleitzahlengebieten erfolgen. Dazu sollte die Verwaltung gemeinsam mit dem Stadtrat sinnvolle Kennzahlen festlegen.

 

Oberbürgermeister:

Man muss hier deutlich zwei Teile unterscheiden. Zum einen die Produktbeschreibungen und zum anderen die Kennzahlen. Es gibt Kennzahlen, die derzeit ermittelt werden, diese sind abhängig von der noch nicht vorliegenden Eröffnungsbilanz. Es gibt Kennziffern der Entwicklung von Trends, die politisch miteinander beschrieben werden.

Vor zwei Jahren wurde damit begonnen, die Produktbeschreibungen sehr detailliert zu beschließen, daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, welche Kennzahlen gebildet werden können. Der Prozess der Einführung von Kennzahlen beansprucht eine längere Zeitschiene. Im Haushaltsplan 2015 werden dahingehende Überlegungen bereits angestrebt.

 

Der Oberbürgermeister stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen, Anträge und dergleichen gibt. Der Tagesordnungspunkt wird geschlossen.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltspan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: