Auszug - Feuerwehrsatzung
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 09.09.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 22:30 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/32/0044/14 Feuerwehrsatzung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Brand- und Katastrophenschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Durch die Eingemeindungen der umliegenden Orte, die alle eine Ortswehr haben, ist es
notwendig eine aktuelle Satzung für die Stadt Zeitz zu beschließen
Herr Holitschke:
- erläuterte ausführlich den § 11 und 12 der Satzung und beantwortete die Fragen der
Ortschaftsratsmitglieder;
Jede Ortswehr wählt seinen Wehrleiter und die Wehrleitung laut Satzung und delegiert seine Vertreter zur Mitgliederversammlung. Die Satzung gibt klare Richtlinie für die Kinder - und Jugendarbeit und für alle Ortswehren.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz (Feuerwehrsatzung) der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |