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Auszug - Feuerwehrsatzung  

Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Zangenberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30
Raum: Mehrzweckhalle Zangenberg,
Ort: Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg
VI/STR/32/0044/14 Feuerwehrsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

 

Durch die Eingemeindungen der umliegenden Orte, die alle eine Ortswehr haben, ist es

Durch die Eingemeindungen der umliegenden Orte, die alle eine Ortswehr haben, ist es

notwendig eine aktuelle Satzung für die Stadt Zeitz zu beschließen

Herr Holitschke:

- erläuterte ausführlich den § 11 und 12 der Satzung und beantwortete die Fragen der

  Ortschaftsratsmitglieder;

Jede Ortswehr wählt seinen Wehrleiter und die Wehrleitung laut Satzung und delegiert seine Vertreter zur Mitgliederversammlung. Die Satzung gibt klare Richtlinie für die Kinder - und Jugendarbeit und für alle Ortswehren.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz (Feuerwehrsatzung) der Stadt Zeitz.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/