Auszug - Kostensatzung Feuerwehr
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 09.09.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 22:30 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/32/0045/14 Kostensatzung Feuerwehr | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Brand- und Katastrophenschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Die Kostensatzung ist die älteste Satzung der Feuerwehr und die Ortswehren sind nicht eingebunden.
Herr Holitscke erläuterte:
- dass in die Kalkulation die letzten 3 Jahre eingearbeitet sind; in Zukunft soll aller 3 Jahre
eine neue Kalkulation erfolgen, sollten größere Investitionen vorgenommen werden, sind
diese sofort in die Gebühren einzurechnen;
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Kostensatzung der Feuerwehr (Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben) der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |
Herr Holitschke verlässt um 21.10 Uhr die Sitzung.