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Auszug - Kostensatzung Feuerwehr  

Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
TOP: Ö 9
Gremium: Ortschaftsrat Zangenberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30
Raum: Mehrzweckhalle Zangenberg,
Ort: Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg
VI/STR/32/0045/14 Kostensatzung Feuerwehr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

 

Die Kostensatzung ist die älteste Satzung der Feuerwehr und die Ortswehren sind nicht eingebunden

Die Kostensatzung ist die älteste Satzung der Feuerwehr und die Ortswehren sind nicht eingebunden.

Herr Holitscke erläuterte:

- dass in die Kalkulation die letzten 3 Jahre eingearbeitet sind; in Zukunft soll aller 3 Jahre

  eine neue Kalkulation erfolgen, sollten größere Investitionen vorgenommen werden, sind

  diese sofort in die Gebühren einzurechnen;

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Kostensatzung der Feuerwehr (Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben) der Stadt Zeitz.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

Herr Holitschke verlässt um 21.10 Uhr die Sitzung.