Auszug - Kostensatzung Feuerwehr
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Geußnitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 09.09.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 21:45 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen" | |||||||
Ort: | 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2 | |||||||
VI/STR/32/0045/14 Kostensatzung Feuerwehr | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Brand- und Katastrophenschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Erläuterungen erfolgen auch hier durch Herrn M. Schaller:
- Kostenlose Einsätze der Feuerwehr erfolgen nur, wenn Gefahr in Verzug ist. Freiwillige
Leistungen (z.B. Beseitigung von Wespennestern) muss bezahlt werden, entsprechend
Kostensatzung.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Kostensatzung der Feuerwehr (Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben) der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |