Auszug - Verfahren zur Durchführung von Einwohnerfragestunden
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Geußnitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 09.09.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 21:45 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen" | |||||||
Ort: | 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2 | |||||||
VI/STR/10/0056/14 Verfahren zur Durchführung von Einwohnerfragestunden | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beteiligung einer Ortschaft | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Angelehnt an Fragestunde im Stadtrat. 6 Wochen Klärungsfrist für Anfragen festgelegt.
Beschluss:
1. Im Rahmen der ordentlichen öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates sind für die Einwohner der Stadt, die in der Ortschaft Geußnitz wohnen, Einwohnerfragestunden nach folgendem Verfahren durchzuführen:
1. Der Ortsbürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. Er stellt in der Sitzung den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner der Ortschaft ein kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.
2. Jeder Einwohner der Ortschaft ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, höchstens zwei Fragen zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die Angelegenheiten der Ortschaft betreffen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Fragestunde sein.
3.Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Ortsbürgermeister, den Oberbürgermeister oder einem vom Oberbürgermeister beauftragten Vertreter. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Fragesteller eine schriftliche Antwort durch den Oberbürgermeister, die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss.
2. Entsprechend dieser Beschlussfassung ist das Verfahren der Durchführung von Fragestunden in der Hauptsatzung zu regeln.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |