Auszug - Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Geußnitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 09.09.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 21:45 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen" | |||||||
Ort: | 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2 | |||||||
VI/STR/10/0059/14 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Neuer Runderlass, damit war formale Änderungen nötig. Synopse beigefügt (Vergleich der Änderungen). Neue Aufwandsentschädigung für Ortsbürgermeister festgelegt.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |