Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung"(SAN),"Städtebaulicher Denkmalschutz"(STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 unter Berücksichtigung der Haushaltssperren in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2017, Stand 31.07.2014
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 18.09.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/63/0036/14 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung"(SAN),"Städtebaulicher Denkmalschutz"(STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"(ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 unter Berücksichtigung der Haushaltssperren in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2017, Stand 31.07.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Baurecht SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Baurecht | |||||||
Erläuterungen zur Vorlage erfolgen durch Frau Bräu.
Herr Kmietczyk verlässt kurzzeitig den Beratungsraum, damit sind 9 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2013 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN), „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD) und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) in den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 unter Berücksichtigung der Haushaltssperren im Programm ASO in den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2017.
Über Erhöhungen der Kostenansätze in den Maßnahme- Kosten- Plänen, Stand 31.07.2014, mit einem Betrag von mehr als 50.000,00 € beschließt der Stadtrat.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |