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Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010  

Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Zangenberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15
Raum: Mehrzweckhalle Zangenberg,
Ort: Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg
VI/STR/65/0071/14 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Frau Busse:

Frau Busse:

- erläuterte ausführlich die Notwendigkeit der Änderung der Straßenreinigungssatzung. Mit

  Eingemeindung der einzelnen Ortschaften gilt grundsätzlich das Ortsrecht der Stadt Zeitz

  für die aufgenommenen Ortschaften. Es gab jedoch abweichende Regelungen in den

  Gebietsänderungsverträgen der einzelnen Ortschaften

  Um Ortsrecht für alle Gemeinden herzustellen ist die Änderung notwendig.

  Sie erläuterte dass die Notwendigkeit der Reinigungshäufigkeit geprüft wird und dann die

  Straßen in die Reinigungsklassen eingestuft werden. Die Reinigung der Straßen wurde

  dem SSBZ übertragen. Hierzu gibt es Verträge die klar regeln wann und wie oft gekehrt

  wird.

- Da Frau Thierfelder und weitere Anlieger der Leipziger Straße die Notwendigkeit des 1 mal

  wöchentlichen Kehrens bezweifeln, bittet der Ortschaftsrat den Fachbereich Technisches

  Zeitz um Überprüfung der Möglichkeit einer Umstufung der Leipziger Straße in Zangenberg

  von Reinigungsklasse B in Reinigungsklasse C 1.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 11.11.2010.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/