Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 11.11.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 21:15 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/65/0071/14 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Busse:
- erläuterte ausführlich die Notwendigkeit der Änderung der Straßenreinigungssatzung. Mit
Eingemeindung der einzelnen Ortschaften gilt grundsätzlich das Ortsrecht der Stadt Zeitz
für die aufgenommenen Ortschaften. Es gab jedoch abweichende Regelungen in den
Gebietsänderungsverträgen der einzelnen Ortschaften
Um Ortsrecht für alle Gemeinden herzustellen ist die Änderung notwendig.
Sie erläuterte dass die Notwendigkeit der Reinigungshäufigkeit geprüft wird und dann die
Straßen in die Reinigungsklassen eingestuft werden. Die Reinigung der Straßen wurde
dem SSBZ übertragen. Hierzu gibt es Verträge die klar regeln wann und wie oft gekehrt
wird.
- Da Frau Thierfelder und weitere Anlieger der Leipziger Straße die Notwendigkeit des 1 mal
wöchentlichen Kehrens bezweifeln, bittet der Ortschaftsrat den Fachbereich Technisches
Zeitz um Überprüfung der Möglichkeit einer Umstufung der Leipziger Straße in Zangenberg
von Reinigungsklasse B in Reinigungsklasse C 1.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 11.11.2010.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 3 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |