Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung vom 15.03.2012
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Zangenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 11.11.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 21:15 | |||||||
Raum: | Mehrzweckhalle Zangenberg, | |||||||
Ort: | Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg | |||||||
VI/STR/65/0072/14 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung vom 15.03.2012 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren richtet sich nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen Anhalt und soll einen Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen. Der letzte Zeitraum lief ab dem Jahr 2009 bis 2011. So das jetzt die tatsächlichen Kosten der Jahre 2012 2013 und 2014 in die Kalkulation einflossen. Die tatsächlichen Kosten ergaben in jedem Haushaltjahr eine Unterdeckung.
Frau Busse:
- erläuterte die Ermittlung der tatsächlichen Kosten und beantwortete die Fragen der
Ortschaftsratsmitglieder. Die Gebührenhöhe für die Haushaltjahre 2015-2017 wird sich
erhöhen.
Der Ortschaftsrat bat zu überprüfen, ob durch Verlängerung des Kehrrhythmus die Gebührenerhöhung verhindert werden kann.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 3 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | /
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