Auszug - Einführung einer Eigenheimzulage im Gebiet der Stadt Zeitz
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 26.11.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/STR/0099/14 Einführung einer Eigenheimzulage im Gebiet der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion ALL/AfD | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Dieser Top wurde in der Reihenfolge nach Top 5 behandelt.
Zum Thema wurde versch. Informationsmaterial sowie eine Gesprächsnotiz von einem Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Groitzsch zur Verfahrensweise Eigenheimzulage von Herrn Otto ausgereicht. Dieser erläuterte auch die Unterlagen und informierte, dass weiterhin in Leuna ein Gespräch zur Verfahrensweise stattfinden wird.
Auch müssen klare Ziele die mit der Förderung bezweckt werden sollen benannt werden.
Herr Weißbrodt erläuterte das Ziel der Vorlage seiner Fraktion.
Es geht darum, die Einwohnerzahl zu erhöhen bzw. gerade junge Leute in der Stadt zu halten.
Es sollten möglichst geringe Zugangskriterien bestehen, um einen möglichst großen Personenkreis anzusprechen.
Auch die Ortsteile sollen mit einbezogen werden.
Dies soll ein Angebot sein für weiterführende Gespräche dazu.
In der folgenden umfangreichen Diskussion wurden verschiedene Thematiken angesprochen, z.B. die Sicherstellung finanzieller Mittel im Haushalt, in welcher Höhe sollen Mittel eingestellt werden, soll eine Deckelung erfolgen, was soll gefördert werden (Neubau, Ausbau usw.) und in welchem Gebiet (Sanierungsgebiet, Ortsteile usw.).
Herr Otto erläuterte, dass die Satzung jederzeit auch rückwirkend in Kraft treten kann, wenn eine Bereitstellung der Mittel im Haushalt gewährleistet ist.
Da es zu den verschiedenen Kriterien noch Gesprächsbedarf gibt soll dieser Top nochmals im Bauausschuss im Januar als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden.
Bis dahin soll auch von der Verwaltung eine Übersicht zu vorhandenen Bauflächen vorgelegt werden.
Weiterhin soll über die Anzahl der Baugenehmigungen im letzten Jahr informiert werden.
Deshalb empfiehlt der Bauausschuss dem Hauptausschuss, dass die Vorlage in den nächsten Bauausschuss im Januar verwiesen wird.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Einführung einer kommunalen Eigenheimzulage in der Stadt Zeitz. Ziel dieser Satzung ist es junge Familien beim Eigenheimbau in der Stadt Zeitz zu unterstützen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, innerhalb des Jahres 2015 im Innenstadtbereich Bauflächen aufzuzeigen.
Abstimmungsergebnis:
Verweisung in den nächsten Bauausschuss 14.01.2015)
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |