Auszug - Ausstattung der städtischen Kindertagesstätten und Grundschulen mit Sicherheitstechnik
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 17 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 26.11.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/STR/0100/14 Ausstattung der städtischen Kindertagesstätten und Grundschulen mit Sicherheitstechnik | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion ALL/AfD | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Dieser Top wurde in der Reihenfolge nach Top 5 und Top 16 behandelt.
Herr Lange erläuterte das Ansinnen der Vorlage.
Herr Immisch informierte, dass seine Ausführungen zu diesem Top aus Sicherheitsgründen für die Einrichtungen im nichtöffentlichen Teil erfolgen soll.
Herr Kmietczyk stellte den Antrag, auch für die Diskussion zum Top die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden soll.
Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
Damit wird dem Antrag zugestimmt und hier die Nichtöffentlichkeit hergestellt.
Herr Immisch informierte zu den Sicherheitsanlagen der Einrichtungen sowie zur Statistik der Einbrüche. Aufschaltungen zum Sicherheitsdienst sind nicht vorhanden.
Bisher kam die Versicherung für die Schäden auf.
Herr Weißbrodt schlug u.a.vor, akustische Signale (bei Objekten in dichtbesiedelten Wohngebieten) zur abschreckenden Wirkung anzubringen.
Frau Tischendorf findet die Vorsorge sinnvoll, da evtl. die Versicherungen bei immer wiederkehrenden Schadensfällen nicht mehr zahlen könnten. Es sollte geprüft werden, ob bei vorbeugenden Maßnahmen die Versicherungsprämien evtl. sinken.
Herr Otto informierte, dass die Versicherungen im kommenden Jahr neu ausgeschrieben werden, eine diesbezügliche Auskunft ist erst nach Bekanntwerden der Ausschreibungsergebnisse möglich.
Kosteneinsparungen mit vorbeugenden Maßnahmen konnten nicht ermittelt werden.
Herr Lange: Bei der Kalkulation der Sicherheitstechnik wurde davon ausgegangen, dass diese nur an neuralgischen Punkten sinnvoll ist. Eine Aufschaltung zur Feuerwache wird als nicht günstig angesehen, da diese durch die verschiedensten Tätigkeiten schon stark beansprucht ist.
Bei einer Aufschaltung zur Polizei entstehen für jedes Ausrücken Kosten, die Verwaltung sollte diese Möglichkeit sowie die entstehenden Kosten prüfen.
Herr Exler schlug eine Änderung des Beschlusstextes wie folgt vor:
Die Stadt Zeitz wird beauftragt in den Haushalt 2015 die Anschaffung von Sicherheitstechnik für die städtischen Kindertagesstätten und Grundschulen einzuarbeiten. Hierfür sollen im Haushaltsjahr 2015 10.000,- Euro geplant werden. Dafür sollen in den Kindereinrichtungen Bewegungsmelder und eine Alarmanlage mit Signalhorn und Alarmübermittlung installiert werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, den vermehrten Einbrüchen entgegenzuwirken und erste abschreckende Maßnahmen zu ergreifen.
Der Bauausschuss wird über die geplanten Maßnahmen zeitnah informiert.
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
geänderter Beschluss:
Die Stadt Zeitz wird beauftragt in den Haushalt 2015 die Anschaffung von Sicherheitstechnik für die städtischen Kindertagesstätten und Grundschulen einzuarbeiten. Hierfür sollen 10.000,- Euro geplant werden. Dafür sollen in den Kindereinrichtungen Bewegungsmelder und eine Alarmanlage mit Signalhorn und Alarmübermittlung installiert werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, den vermehrten Einbrüchen entgegenzuwirken und erste abschreckende Maßnahmen zu ergreifen.
Der Bauausschuss wird über geplante Maßnahmen zeitnah informiert.
Abstimmungsergebnis geänderter Beschluss:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Ab diesem Zeitpunkt wird die Öffentlichkeit wiederhergestellt.