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Auszug - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/32/0094/14 Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Herr Otto erläuterte die Vorlage.

 

Herr Herrmann ergänzte an dieser Stelle die Empfehlungen des Landes (Höchstgrenze)   

 

- Gemeinde-/Stadtwehrleiter  bis zu 200 €/Monat Entschädigung              Ist:   50 €

- Wehrleiter einer Freiwilligen Feuerwehr bis zu 100 €/Monat           Ist:   40 €                             

 

Diese Satzung ist für die nächsten Jahre verbindlich und stellt auch eine Anerkennung der Arbeit der Wehren dar.

 

Herr Kmietczyk enthält sich der Abstimmung, da diese Thematik innerhalb der Fraktion noch nicht abschließend beraten wurde.

Er ist der Meinung, dass wir uns mit den hauptamtlichen Kräften eine erhebliche finanzielle Belastung leisten, zielführender wäre eine Umstellung auf die Freiwillige Feuerwehr als Pflichtaufgabe.

 

Herr Otto:  Die Einsatzstärke bei Einsätzen kann am Tag ohne hauptberufliche Kräfte nicht gewährleistet werden.

Ohne die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Kräfte und die beruflichen Kräfte kann der Brandschutz nicht aufrechterhalten werden.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz (Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr).

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0