Auszug - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 15 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 26.11.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/32/0094/14 Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Brand- und Katastrophenschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Herr Otto erläuterte die Vorlage.
Herr Herrmann ergänzte an dieser Stelle die Empfehlungen des Landes (Höchstgrenze)
- Gemeinde-/Stadtwehrleiter bis zu 200 €/Monat Entschädigung Ist: 50 €
- Wehrleiter einer Freiwilligen Feuerwehr bis zu 100 €/Monat Ist: 40 €
Diese Satzung ist für die nächsten Jahre verbindlich und stellt auch eine Anerkennung der Arbeit der Wehren dar.
Herr Kmietczyk enthält sich der Abstimmung, da diese Thematik innerhalb der Fraktion noch nicht abschließend beraten wurde.
Er ist der Meinung, dass wir uns mit den hauptamtlichen Kräften eine erhebliche finanzielle Belastung leisten, zielführender wäre eine Umstellung auf die Freiwillige Feuerwehr als Pflichtaufgabe.
Herr Otto: Die Einsatzstärke bei Einsätzen kann am Tag ohne hauptberufliche Kräfte nicht gewährleistet werden.
Ohne die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Kräfte und die beruflichen Kräfte kann der Brandschutz nicht aufrechterhalten werden.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz (Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |