Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung vom 15.03.2012
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Pirkau | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 24.11.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:40 | |||||||
Raum: | Büro Holzbau Meuche | |||||||
Ort: | ||||||||
VI/STR/65/0072/14 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung vom 15.03.2012 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
- Da die Straßenreinigung im Ortsteil Pirkau von den Anliegern selbst ausgeführt wird, fallen
hierfür keine Gebühren an.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | / |