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Auszug - Bericht über die Prüfung von Sponsoring und Spenden im Jahr 2013 und 2014 in der Stadt Zeitz mit Stellungnahme der Verwaltung  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 23.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/14/0179/15 Bericht über die Prüfung von Sponsoring und Spenden im Jahr 2013 und 2014 in der Stadt Zeitz mit Stellungnahme der Verwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Rechnungsprüfungsamt
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   

Herr Bliedtner erläutert die Vorlage.

 

Anfragen Herr Gentsch:

Seite 3 – „Das RPA beanstandet, dass es in den beiden dienstrechtlichen Regelungen bisher

               keine Aussage zum Umgang mit Sponsoring und Spenden gab.“

Zwischen dieser Beanstandung und der Stellungnahme der Verwaltung dazu ergibt sich ein Widerspruch. Ist das so?

 

Herr Bliedtner:

Ein Widerspruch ist das nicht. Die Erarbeitung der vorliegenden Dienstanweisung bzw. Richtlinie hat einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen. Auch im Hinblick auf das neue Kommunalverfassungsgesetz. Auch der Prüfungszeitraum war etwas umfangreicher. Demnach gab es vorher noch keine dementsprechenden Regelungen. Für das Rechnungsprüfungsamt war nicht nachvollziehbar, warum es eine solche Regelung nicht schon eher gab.

 

Seite 5 – „Das RPA beanstandet, dass die Haushaltsansätze für die Kontengruppe 527 im

               Produkt 28100 „Heimat- und Kulturpflege“ nicht realistisch geplant wurden…“

 

Herr Bliedtner:

Aufgrund des schwankenden Haushaltsansatzes in den vergangenen Jahren erscheint die Planung dem RPA nicht realistisch. In Konsequenz bedeutet das, dass mit den Nettokosten des Zuckerfestes der Gesamtplan 2014 bereits überschritten wurde.

 

Seite 7 – „Die Verfahrensweise zum Sponsoring des Zuckerfestes 2013 wird beanstandet…“

Zwischen dieser Beanstandung und der Stellungnahme der Verwaltung dazu ergibt sich ein Widerspruch. Ist das so?

 

Oberbürgermeister:

Es liegt kein Widerspruch vor. Er verweist darauf, dass der Prüfbericht vom 11.03.2015 ist und zu diesem Zeitpunkt haben sich einige Dinge unterschiedlich dargestellt.

Unterdessen wurde mit der steuerlichen Beratung für Gemeinnützigkeiten ein Tagesseminar durchgeführt. Dort wurden viele Fragen aufgegriffen. Es gab unterschiedliche Interpretationen aus unterschiedlichen Erfahrungen. Zukünftig sollen diese Diskrepanzen ausgeschlossen werden.

 

Vorsitzende:

Es wird kritisiert, dass die Auslegung zu Spenden in der Richtlinie dahingehend zu deuten ist, das übriggebliebene Spenden an die Spender zurückgezahlt werden. Das sollte den Spendern mitgeteilt werden.

 

Oberbürger:

Er verweist darauf, dass die Kategorien Spenden und Sponsoring sowie Spenden und zenatische Schenkungen sind ganz klar definiert. Es gibt hier keinerlei Vermischungen.

Weiter erklärt der Oberbürgermeister den Spendenaufruf für die Lichterkette. Hier wurden übrige Spendengelder zurückgezahlt in nicht nachvollziehbarer Auswahl der Spender. Richtig ist in solcher Situation, dass wenn ein Restbetrag nicht verwendbar ist, dieser Betrag nach Anteilen der Spender aufzugliedern ist und die Rücküberweisung nach Rückfrage an den Spender zu veranlassen ist.

 

Nach weiterer Diskussion und dem Vorschlag der Vorsitzenden, das Spendenprozedere im Michaelboten zu veröffentlichen, wird diesem Protokoll die

Richtlinie für Spenden, Sponsoring und Werbung (Regelwerk)

Richtlinie der Stadt Zeitz für Sponsoring, Spenden, Mäzenatische Schenkungen und Werbung

im Zusammenhang mit kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen“ beigefügt.

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.