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Auszug - Kommunalinvestitionsfördergesetz - Förderprogramm des Bundes für finanzschwache Kommunen (STARK V) - zur Beantragung vorgesehene Maßnahmen der Stadt Zeitz  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 17.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0235/15 Kommunalinvestitionsfördergesetz - Förderprogramm des Bundes für finanzschwache Kommunen (STARK V)
- zur Beantragung vorgesehene Maßnahmen der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebäude- u. Flächenmanagement
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Im Bauausschuss erfolgte aufgrund von geringfügigen Änderungen eine geänderte Beschlussfassung. Der Protokollauszug BA wurde allen Ausschussmitgliedern ausgereicht.

 

Frau Späte:

Die Verordnung zur Abrufung des Geldes ist Ende August erschienen. Durch den Bund wurde bereits im Frühjahr informiert, dass dies eine Möglichkeit ist über 3 Jahre (incl. bis 31.12.2018) die Mittel abzurufen und dass man es bis zum Frühjahr 2019 abrechnen kann.

Damit gibt es einen Förderzeitraum von 3 Jahren, in denen das Geld zur Verfügung steht und deswegen gibt es die Anfrage ob es nicht Sinn macht, dass wir die Anträge die bei Stark III für die Kitas gestellt haben, welche noch nicht bewilligt sind, abzuwarten.

Es stellt sich die Frage, ob wir die 3 Jahre nicht ausnutzen können.

Es wird der Antrag gestellt die Summe zu korrigieren und die Fördertranchen über 2 Jahre zu benennen und heute festzulegen.

 

Herr Dr. Kunze:

Anliegen dieser Vorlage ist, dass in diesem Sinne die Verhandlungen mit dem Land geführt werden.

 

Herr Immisch:

Bei Stark III – 2. Förderperiode – wird nicht vor Ende des Jahres über die Fördermittel entschieden.

Weiterhin gibt Herr Immisch zu bedenken, dass 3 Jahre mit Abrechnung keine lange Zeit ist.

 

Rückfrage Frau Späte – besteht die Notwendigkeit jetzt den Beschluss zu fassen, oder können wir nicht auch dem OB den Auftrag erteilen die Verhandlungen zu führen und die Stadträte über das Ergebnis zu informieren.

 

Herr Dr. Kunze möchte ein Votum des Haupt- und Wirtschaftsausschusses bekommen, dass über diese Maßnahmen die Verhandlungen mit dem Finanzministerium geführt werden können. Die abschließende Beschlussfassung, die Maßnahmen durchzuführen, erfolgt im Stadtrat.

 

Vorschlag zur Änderung des Beschlusstextes:

Der Hauptausschuss beschließt die Ziffer 1. der nachfolgenden Prioritätenliste zum Vollzug und die Ziffern 2 – 8 als Grundlage für die Beantragung von Maßnahmen gemäß des o.g. Förderprogramms (Fördermittelverhandlungen).

 

Antrag Herr Heller:Abstimmung zur Ursprungsvorlage – Rückänderung in die Ursprungsvorlage

 

Gegenrede Frau Späte:Es geht darum, offen zu lassen, in der Abarbeitung dessen wir nicht wissen, wie weit andere Förderprogramme noch berücksichtigt werden könnten. Abstimmung sollte in der geänderten Form erfolgen.

 

Abstimmung zum Antrag Herr Heller:

Ja-Stimmen:2

Nein-Stimmen:5

Enthaltungen:5

 

Damit wurde der Antrag von Herrn Heller bezüglich Rückänderung in die Ursprungsvorlage abgelehnt.


Geänderter Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt die Ziffer 1. der nachfolgenden Prioritätenliste zum Vollzug und die Ziffern 2 – 8 als Grundlage für die Beantragung von Maßnahmen gemäß des o.g. Förderprogramms (Fördermittelverhandlungen).

Über die Ergebnisse der Verhandlungen ist zu berichten.

 

 

Priorität

Maßnahme

Schätzkosten in €

 

1.

Erweiterung Feuerwache

 

700.000

2.

Grundhafter Ausbau Steinsgraben

Steintorvorstadt bis Humboldtstraße

- Gemeinschaftsmaßnahme EB Abwasser Wirtschaftsplan 2017

1.055.000

3.

Stützmauer Steinsgraben

206.000

4.

Gründungsertüchtigung Kita Theißen

90.000

5.

Sanierung/Erneuerung restliche Fenster Gewandhaus

80.000

6.

Bürgerhaus Luckenau (ehem. Schule) Dacherneuerung

75.000

7.

Kegelbahn Geußnitz

50.000

8.

Ersatz Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet

(Reserveposition)

220.000

Summe:

2.476.000

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0