Auszug - Informationen aus den Fachbereichen
Sitzung des Bauausschusses | |||
TOP: | Ö 7 | ||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Mi, 07.10.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 18:35 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Herr Immisch ergänzte aus dem FB Technisches Zeitz Folgendes.
1. Stand Mühlgrabenbrücke Wasservorstadt
Zu einem Gespräch bezüglich der OU Theißen war auch die LSBB in Zeitz anwesend.
Anschließend wurde beim Oberbürgermeister die Problematik Mühlgrabenbrücke besprochen.
Nach Aussage von Herrn Immisch findet am 21.10.2015 bei der LSBB ein gemeinsamer Abstimmungstermin auch mit dem beauftragten Planungsbüro statt. Herr Immisch wird im nächsten Bauauschuss darüber informieren.
2. Ausbau Weißenfelser Straße
Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr hat bestätigt, dass die Maßnahme in ein Sonderförderprogramm aufgenommen wird. Hierzu wurde in der letzten Woche ein neuer Antrag an das Landesverwaltungsamt (Bausumme ca. 2,5 Mio.€) eingereicht.
Der Eigenanteil zu der 80 %igen Förderung wird in Abstimmung mit dem Burgenlandkreis aus den der Stadt zustehenden Mitteln aus Entflechtgesetz finanziert. Diese wurden ebenfalls in diesem Zusammenhang beantragt.
Voraussetzung für den Beginn der Weißenfelser Straße in 2016 ist ein durch die Kommunalaufsicht genehmigter Wirtschaftsplan des EB Abwasser.
Da der Stadtrat die Satzung zur Erhebung des Herstellungsbeitrages II beschlossen hat, wird davon ausgegangen, dass der BLK hierzu die Freigabe erteilt.
Gleiches gilt analog für die Schützenstraße.
Herr Immisch wird weiterhin über den aktuellen Sachstand berichten.
Herr Buzalski:
Was hat die Stadtverwaltung getan um das Problem der Brücke am unteren Wendischen Berg zu lösen in den Punkten:
- behelfsmäßige Befahrbarkeit durch Pkw
- Überquerung für Fußgänger durch Behelfsbrücke o.ä.
- Wie ist der Stand dazu?
Herr Immisch:
Die Brücke liegt in der Baulast der LSBB, es handelt sich um die L 193. Bei einer Brücke gehören auch die Gehwege zur Straße, deshalb ist für alles die LSBB zuständig.
Anfänglich wurden durch die Stadt o.g. Übergangslösungen angestrebt; die Zuständigkeit – auch für die fußläufige Umleitung - dafür liegt jedoch beim Landkreis und kann auch nur von dort angeordnet werden.
Die Stadt hat versucht, Einfluss zu nehmen, leider jedoch ohne den gewünschten Erfolg.
Anlagen: | ||||
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