Auszug - 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | VI/STR/40/0261/15 | |||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 13.10.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:25 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0261/15 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Bildung, Jugend und Sport | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Herr Köstler:
Hätte gerne eine komplette Entgeltordnung erhalten → z.B. für § 1 Abs. 2 (4)
- Steht Turnhalle den Vereinen nach wie vor kostenfrei zur Verfügung?
Frau Gröschel: Hinweis für Beschluss: „Gemeinnützigen Sportvereinen stehen die
städt. Einrichtungen und andere Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung .“
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012.
Abstimmungsergebnis über 2. Änderung mit o.g. Hinweis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 10 |
davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Herr Grigore: Was ist mit Kegelbahn Luckenau? → Frau Gröschel liefert hierzu eine Antwort nach.