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Auszug - 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7 Beschluss:VI/STR/40/0261/15
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:25
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VI/STR/40/0261/15 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

 

Herr Köstler:

Herr Köstler:

tte gerne eine komplette Entgeltordnung erhalten → z.B. für § 1 Abs. 2 (4)
- Steht Turnhalle den Vereinen nach wie vor kostenfrei zur Verfügung?


Frau Gröschel: Hinweis für Beschluss: „Gemeinnützigen Sportvereinen stehen die

            städt. Einrichtungen und andereumlichkeiten kostenlos zur Verfügung .“

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012.

 

Abstimmungsergebnis über 2

Abstimmungsergebnis über 2. Änderung mit o.g. Hinweis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

 

Herr Grigore: Was ist mit Kegelbahn Luckenau? → Frau Gröschel  liefert hierzu eine Antwort nach.