Auszug - 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | VI/STR/40/0261/15 | |||||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 13.10.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | |||||||
Ort: | Würchwitz | |||||||
VI/STR/40/0261/15 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Bildung, Jugend und Sport | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Nach Auslaufen der Regelungen des Gebietsänderungsvertrages werden die Nutzungsgebühren für Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz angepasst. In Würchwitz betrifft dies die Kegelbahn und die Turnhalle. Vereine der Stadt Zeitz sind nicht betroffen, diese nutzen die Einrichtungen weiterhin kostenlos. Der Ortschaftsrat lehnt die geplante Erhöhung der Nutzungsgebühr für die Kegelbahn in Höhe von € 11,00/ Stunde/ Bahn ab. Die ausgewiesenen Betriebskosten werden
neben dem Sportbetrieb durch die Nutzung der Kegelbahn als Aufenthaltsraum für Gemeindearbeiter und ABM, sowie die Nutzung der Heizung und Wasser für das Feuerwehrgerätehaus, verursacht.
Der Ortschafstrat empfiehlt als Gebühr € 11,00/Stunde/ 2 Bahnen !
Der Stadtrat beschließt die geänderte Vorlage der 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeldordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |