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Auszug - 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012  

Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
TOP: Ö 7 Beschluss:VI/STR/40/0261/15
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 13.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Saalstube der Gaststätte
Ort: Würchwitz
VI/STR/40/0261/15 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Nach Auslaufen der Regelungen des Gebietsänderungsvertrages werden die Nutzungsgebühren für Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz angepasst

 

Nach Auslaufen der Regelungen des Gebietsänderungsvertrages werden die Nutzungsgebühren für Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz angepasst. In Würchwitz betrifft dies die Kegelbahn und die Turnhalle. Vereine der Stadt Zeitz sind nicht betroffen, diese nutzen die Einrichtungen weiterhin kostenlos. Der Ortschaftsrat lehnt die geplante Erhöhung der Nutzungsgebühr für die Kegelbahn in Höhe von € 11,00/ Stunde/ Bahn ab. Die ausgewiesenen Betriebskosten werden

neben dem Sportbetrieb durch die Nutzung der Kegelbahn als Aufenthaltsraum für Gemeindearbeiter und ABM, sowie die Nutzung der Heizung und Wasser für das Feuerwehrgerätehaus, verursacht.

Der Ortschafstrat empfiehlt als Gebühr € 11,00/Stunde/ 2 Bahnen !

 

Der Stadtrat beschließt die geänderte Vorlage der 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeldordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012.

 

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0