Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz -
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 21.01.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0309/15 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz - | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Darlegungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Dr. Kunze und Herrn Immisch.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 20/3; 74; 75; 20/7; 20/8; 227; 228; 67 der Flur 25 der Gemarkung Zeitz wird der Bebauungsplan Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz - aufgestellt.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Baurechtschaffung für ein Gewerbegebiet in der Geußnitzer Straße gemäß den Darstellungen im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan wie folgt durchgeführt werden:
Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziel, Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |