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Auszug - Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse  

18. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 28.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, begrüßt an dieser Stelle den Präsidenten der Landesstraßenbaubehörde, Herrn Uwe Langkammer und die Niederlassungsleiterin Sachsen-Anhalt Süd dieses Betriebes, Frau Petra Witte und bringt seine Freude darüber zum Ausdruck, dass sie sich bereit erklärt haben, den geteilten Bericht des Oberbürgermeisters zum Problem „Neubau der Mühlgrabenbrücke“ am unteren Wendischen Berg fortzusetzen. Nach Beendigung des Berichtes des Oberbürgermeisters erfolgt unmittelbar der weitergehende Bericht der Landesstraßenbaubehörde.

Zur Vorgehensweise unterbreitet der Oberbürgermeister den Vorschlag, dass Fragen zu beiden Berichten im Anschluss gestellt werden können, wobei zuerst die Fragen zum Bericht der LSBB erfolgen sollten und danach mögliche Fragen zum Bericht des Oberbürgermeisters gestellt werden können.

Der Vorsitzende des Stadtrates wird so verfahren.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt seinen Bericht, welcher im Internet nachgelesen werden kann.

 

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Hartung und Herr Dr. Müller kommen hinzu, ab 17.35 Uhr befinden sich 33 stimmberechtigte Mitglieder im Friedenssaal.

 

 

Der Präsident der Landesstraßenbaubehörde, Herr Uwe Langkammer, gibt seinen Bericht zum Stand der Mühlgrabengrücke.

Er begrüßt die Mitglieder des Stadtrates und bedankt sich gleichzeitig, dass er heute die Gelegenheit habe, in einem Bericht den Stand zur Mühlgrabenbrücke zu geben.

 

Gleich zu Beginn seiner Ausführungen macht er deutlich, dass so eine Brücke mit einer Länge von 7 bis 8 Metern doch schon ganz schön Probleme bereiten kann und bemerkt weiterhin, dass aber in der Vergangenheit einige Dinge gelaufen sind, die nicht so hätten laufen sollen bzw. man sich so nicht vorgestellt habe.

Im Mai 2015 musste sich der LSBB zur Sperrung dieser Brücke entschließen. Herr Langkammer verweist darauf, dass die vorhandenen Bilder des Gewölbes der Brücke eindeutig belegen, dass die Sperrung dieser Brücke schon viel früher hätte erfolgen müssen. Im Herbst 2015 wurde eine grundsätzliche Einigung mit der Stadt erzielt, was dort geschehen soll. In etwa an der gleichen Stelle (Herr Langkammer wird anschließend anhand von Bildmaterial und Plänen dazu nähere Erläuterungen geben) wird eine, den statischen Vorschriften entsprechende neue Brücke mit beidseitigen Gehwegen gebaut, die sich nicht mehr an dem unmittelbar daneben befindlichem Haus abstützt.

Herr Langkammer kann auch absolut nachvollziehen, dass die Stadt nach einer anderen Lösung gesucht habe, immer vor dem Hintergrund, dass dieser Straßenzug seit

24. Januar 2016 offiziell und rechtskräftig Gemeindestraße sei. Um die Stadträtinnen und Stadträte jetzt nicht zu erschrecken, führt Herr Langkammer dazu weiter aus, dass in der Vereinbarung, die im April/Mai 2015 geschlossen wurde, die Errichtung des Ersatzneubaus der Mühlgrabenbrücke noch als Leistung des Landes verankert ist. Das sei das übliche Verfahren und sei auch nicht weiter schlimm.  Weiter bringt Herr Langkammer zum Ausdruck, dass die Landesbaubehörde im zeitigen Frühjahr letzten Jahres von der Tatsache überrascht wurde, als die Denkmalschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes die Mitteilung gab, bei dieser Brücke handelt es sich um ein Denkmal. Nun lag die oberste Priorität darauf, wie auch jedem laut Denkmalschutzgesetz bekannt sei, so auch die Aussage von Herrn Langkammer, die Erhaltung des Denkmals.

Herr Langkammer habe sich zwar als Bauingenieur technisch gefragt, wie das gehen sollte, ohne dramatische dauerhafte Einschränkungen. Aber, Herr Langkammer kann weiter berichten, dass durch viel Geduld und Überzeugungskraft seiner Kollegen Anfang Oktober 2015 der LSBB in die Lage versetzt sei, dieses Denkmal aus der Liste der Denkmale in Sachsen-Anhalt zu streichen.

Weiter führt Herr Langkammer aus, dass der LSBB eine entsprechende abschließende Dokumentation zu erstellen habe, welche Ende Februar 2016 der Denkmalschutzbehörde übergeben werden könne, so dass dann diese Angelegenheit erledigt wäre.

 

Herr Langkammer sagt aber auch, dass die Erledigung dieser Angelegenheit den Landesbaubetrieb in seinem ursprünglich verankerten Zeitplan arg zurück geworfen habe und bringe nun den LSBB an manchen Stellen in andere Zwangssituationen. Es werde aber im Prinzip so sein, dass der LSBB die gesamte Planung, inklusive Leistungsverzeichnis, Abstimmungen mit den Betreibern von Versorgungsleitungen usw., die jüngste Abstimmung sei gestern mit dem Unterhaltungsverband Mühlgraben gewesen, der ja parallel dazu die Befestigung des Mühlgrabens sanieren werde, Ende März/Anfang April 2016 die Leistung öffentlich ausschreiben werde. Der LSBB gehe im Moment aufgrund des Umfanges von Baukosten von ca. ¾ Mio. € aus, könnte auch noch mehr werden, da der LSBB im Moment noch bei technischen Untersuchungen sei, wie man mit dem unmittelbar neben der Brücke stehenden Gebäude umgeht. Das hieße weiter, wenn der LSBB Anfang April 2016 die Ausschreibung veröffentlichen wolle, würde nach ca. 12 Wochen ein Zuschlag erteilt werden können. Herr Langkammer betont hierbei, dass der LSBB nun mal an den Rahmen des seit 2 Jahren geltenden Landesvergabegesetzes gebunden sei, so dass Mitte Juli 2016 die Erteilung des Zuschlages erfolgen könne. Dann habe die Baufirma als erstes damit zu tun, dass sie die Extremtechnik bzw. technologiebezogenen Ausführungspläne erstelle, würde ca. 4 Wochen in Anspruch nehmen, so dass im Sommer die ersten Bagger an der Baustelle zu sehen sein könnten. Die Bauzeit könnte ein ¾ Jahr sein.

 

Anschließend stellt Herr Langkammer anhand einer Präsentation Bildmaterial zum Baukörper vor und gibt dazu Erläuterungen.

In diesen Ausführungen führt Herr Langkammer auch aus, dass der LSBB hinsichtlich der Gehwege noch auf die Stadt zugehen müsse. Entsprechend den rechtlichen Gegebenheiten sei es so, dass eine bestimmte Differenz von der Stadt zu finanzieren sei.

Entsprechende Zahlen dazu werde der LSBB im nächsten Monat dem Oberbürgermeister übergeben, um dann auch einen entsprechenden Vertrag abschließen zu können, was hier bei jeder Ortsdurchfahrt üblich wäre, wobei es bei Brücken eine Sonderregelung gebe.

 

Weiter macht Herr Langkammer Ausführungen zu den gemeinsamen umfangreichen Überlegungen zur Schaffung einer Übergangslösung für eine kürzere Umleitungsstrecke, an dieser Stelle möchte sich Herr Langkammer ganz herzlich bei dem Landtagsabgeordneten, Herrn Czapek, für seine erfolgreichen Aktivitäten bedanken.

Anhand von Bildmaterial erläutert Herr Langkammer, um welche Verbindung zwischen der Straße Wasserberg und Geschwister-Scholl-Straße es sich handele, um zumindest für den Pkw-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge, ausgenommen die Drehleiter der Feuerwehr, eine Verkürzung der Umleitungsstrecke, zumindest in einer Richtung, zu schaffen. Es werde sich um einen Einrichtungsverkehr handeln.

Anhand von Bildmaterial gibt Herr Langkammer dazu nähere Ausführungen und legt weiter dar, welche Dinge noch zu tun seien. Herr Langkammer kann heute noch nicht sagen, ab wann diese Übergangslösung zur Verfügung stehe, entscheidend sei aber bzw. Voraussetzung sei, dass der LSBB im Monat Januar Asphalt bekomme.

Herr Langkammer möchte die Verständigung geben, sobald ein Datum genannt werden könne, er oder Frau Witte telefonisch den Oberbürgermeister informieren.

 

Damit beendet Herr Langkammer seine Ausführungen.

 

Nachfolgend werden die Fragen der Mitglieder des Stadtrates an Herrn Langkammer beantwortet.

 

Herr Strauch, Fraktion Die Linke.:

Frage:

Frage zur geplanten Umgehung und der sich in diesem Bereich befindlichen kaputten Brücke über den Abschlaggraben?

 

Antwort: Herr Langkammer:

Ist Bestandteil der Umstufungsvereinbarung bzw. des Vertrages.

 

 

Herr Kmietczyk, Vorsitzender der Fraktion B 90/Grüne/WIR:

Frage:

Ab wann fühtlen Sie sich zuständig, diese Brücke zu sanieren?

Ab wann fühlten Sie sich wieder zuständig, mit den Planungen zu beginnen, um diese Maßnahme so schnell wie möglich durchzuführen?

 

Antwort: Herr Langkammer:

Herr Langkammer legt dar, was er bereits in seinen Ausführungen angedeutet habe. Der LSBB habe die Schäden 2013/2014 schon einmal festgestellt und musste im Mai 2015 eine deutliche Verschlechterung erkennen. Der LSBB war bzw. ist grundsätzlich dafür zuständig. Allerdings war zum damaligen Zeitpunkt bereits klar, dass die L 193 in kommunale Baulastträgerschaft über geht. Es war natürlich verständlich, dass die Stadt Mitte 2015 versucht habe, für ihre künftigen verkehrlichen Aufgaben bessere Lösungen zu schaffen, es sei auch nachvollziehbar. Dann habe der LSBB ausgerechnet, was ein Ersatzneubau an gleicher Stelle kosten würde, zu dem der LSBB als Land rechtlich verpflichtet sei. Das wäre dann der Betrag, den der LSBB der Stadt zur Verfügung stellen könnte.

Frau Witte gibt zur Klarstellung von zurückliegenden Terminen weitere Ausführungen:

Der LSBB habe Ende November/Dezember 2013 die Planungen eingestellt. Von der Stadt kam damals der Vorschlag zum Kreuzungsumbau, was der LSBB auch für richtig hielt und deshalb habe sich der  LSBB auch darauf eingelassen, entsprechende Voraussetzungen geschaffen, um eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt zu schließen.

In der Sondersitzung des Stadtrates am 31.10.2014 erfolgte die Entscheidung, von dieser Baumaßnahme Abstand zu nehmen, so dass sich der LSBB nach dieser Mitteilung von der Stadt entschieden habe, die Planungen wieder aufzunehmen.

 

 

Herr Seidelt, Vorsitzender der SPD-Fraktion:

Frage:

Können wir hier jetzt noch von einem klassischen Brückenbauwerk sprechen, mit all dem, was dann auf die Stadt als Eigentümer zukommt, wie Brückenbuch, turnusmäßige Überprüfung usw.?

 

Antwort: Herr Langkammer:

Nach der DIN 1076 sei die Grenze bei 2,00 m, zwischen Durchlass und Brücke. Wir haben hier ca. 7,5 m, d. h. es handele sich hier um ein klassisches Bauwerk mit allen Konsequenzen.

 

 

Frau Späte, Vorsitzende der CDU-Fraktion:

Frage:

Nachfrage zu den Ausführungen, dass nicht bekannt gewesen sei, dass diese Brücke unter Denkmalschutz stand? Wie kommt das?

Frage zu den Mehrkosten diesbezüglich mit dem Unterhaltungsverband?

Könnte Herr Langkammer hierzu noch einige Ausführungen geben?

 

Antwort: Herr Langkammer:

Zunächst führt Herr Langkammer aus, dass die Abstimmungen mit dem Unterhaltungsverband lediglich technischer Natur waren, was mit Mehrkosten nichts zu tun habe.

Zur Frage zum Denkmalschutz äußert Herr Langkammer: erklärbar wäre, dass die Denkmalschutzbehörde offensichtlich diesem Bauwerk einen Denkmalstatus ausgestellt habe und aus irgendwelchen Gründen nicht in die Denkmalliste aufgenommen worden sei.

 

 

Herr Thiel, Fraktionslos NPD:

Frage:

Werden die Baumängel, die im Bereich der Umleitungsstrecke entstehen, dann von der Stadt oder vom Land bezahlt?

 

Antwort: Herr Langkammer:

Die Umleitung ist Bestandteil der Baumaßnahme des Landes zum Ersatzneubau der Mühlgrabenbrücke.

 

 

Herr Hörig, Fraktion B 90/Grüne/WIR:

Erfolgte die Einsichtnahme in das Brückenbuch?

Wieso wurden die Schäden so spät bemerkt und warum erfolgte die Sperrung von jetzt auf gleich?

 

Antwort: Herr Langkammer:

Herr Langkammer legt eindeutig klar, dass dieses Bauwerk zum damaligen Zeitpunkt im Bestand des Landes war und bis zum Ersatzneubau auch noch ist und damit einer regelmäßigen Prüfung unterliegt. Nach dem Hochwasser im Jahr 2013 habe der LSBB eine Sonderprüfung von ca. 200 Brücken vornehmen müssen. Zum damaligen Zeitpunkt habe man die Mühlgrabenbrücke noch als bedenkenswert angesehen, was im April 2014 nicht mehr der Fall war und die Sperrung erfolgt sei.

 

 

Herr Buzalski, CDU-Fraktion:

Herr Buzalski möchte einmal den Dank aussprechen, dass dem Stadtrat heute verlässliche Zahlen mitgeteilt wurden, den weiteren Dank an Herrn Czapek dafür, dass es gelungen sei, eine Lösung zu schaffen, um die Verkehrssituation zu verbessern.

 

 

Herr Schröder, Fraktionslos FDP:

Herr Schröder möchte zur Umleitungsstrecke den Hinweis geben bzw. jetzt schon darauf aufmerksam machen, dass, verbunden mit der Umleitungsstrecke, eine Sicherung dieses Geländes weiter erforderlich sei, da  jetzt schon Vandalismus an benachbarten Gebäuden feststellbar sei. Herr Schröder hofft, dass in der Bauplanung auch entsprechende Sicherungsmaßnahmen wie Bauzäune berücksichtigt werden.

 

Antwort: Herr Langkammer:

Herr Langkammer kann eindeutig sagen, hier decken sich die Interessen des LSBB mit den Verkehrssicherheitsinteressen und den Interessen der Eigentümer.

 

 

Herr Strauch, Fraktion Die Linke.:

Frage bzw. Bitte:

Da der Stadt die finanziellen Mittel fehlen, um die kleine Fußgängerbrücke am Ende des kleinen Wendische Berges, befindet sich unmittelbar neben der zu errichtenden Umleitungsstrecke, für Behinderte und ältere Bürger entsprechend auszugestalten, äußert Herr Strauch die Bitte, ob hier evtl. der LSBB etwas tun könnte? 

 

Antwort: Herr Langkammer:

Wie Herr Langkammer bereits angesprochen habe, sind laut Gesetz Nebenwege und diverse andere Nebenanlagen Angelegenheit der Kommunen.

 

 

Der Oberbürgermeister ergänzt dazu und gibt abschließend Informationen:

An dieser Stelle gibt der Oberbürgermeister Ergänzungen zur Frage bzw. Bitte des Herrn Strauch dahingehend, dass er darüber informiert, dass heute die Brückenprüfung und die Belastungsmöglichkeit stattgefunden haben. Dies muss konkret betrachtet werden, wie das Ganze funktionieren kann. Anhand des Bildmaterials war ersichtlich, dass im Moment die Fußgängerumleitung zur Mühlgrabenbrücke die neue Brückenalternative kreuzt und dies organisatorisch zu klären sei, woran gearbeitet werde.

Der Oberbürgermeister legt noch einmal dar, dass heute die entsprechenden Erkenntnisse gekommen seien, dass eine Lösung mit diesem Provisorium geschaffen werde. Dazu werden, wie von Herrn Langkammer ausgeführt, in den nächsten Tagen die weiteren Festlegungen und Betrachtungen kommen, auch zur Verkehrsführung. Weiterhin erinnert der Oberbürgermeister daran, dass Herr Langkammer gesagt habe, dass die Verwaltung in ca. 1 Monat noch einige Dinge bekomme, wo Vereinbarungen abzuschließen wären, die die Verwaltung auch abschließen werde.

Weiter verweist der Oberbürgermeister darauf, dass die von Herrn Langkammer angesprochene Veränderung zum Gehweg über die Mühlgrabenbrücke Bestandteil unserer hochwassergeförderten Mühlgrabengehwegführung von der Geschwister-Scholl-Straße zur Freiligrathstraße sei, so dass hier, sowie die Schriftstücke vorliegen, auch unverzüglich beim Landesverwaltungsamt Ergänzungen erforderlich werden für die Mehrkosten, die aus dieser Maßnahme wegen Hochwasser auf die Verwaltung zukommen.

 

Damit beendet der Vorsitzende des Stadtrates die Berichterstattung zur Mühlgrabenbrücke und bedankt sich ganz herzlich im Namen des Stadtrates bei dem Präsident des LSBB, Herrn Uwe Langkammer und Frau Petra Witte, für den Sachstandsbericht sowie für die gute Beantwortung der Fragen.